Die Staatssicherheit versuchte schon im Vorfeld mögliche "Störenfriede" von der Luxemburg-Liebknecht-Demonstration fern zu halten.

Da die Gegendemonstranten bereits im Vorfeld die Öffentlichkeit suchten, konnten sich die Sicherheitsorgane frühzeitig darauf einstellen und die Pläne der Initiatoren in Erfahrung bringen.

Am 9. Januar 1988 trafen sich Mitglieder der Arbeitsgruppe "Staatsbürgerschaftsrecht der DDR" und der "Initiative für Freiheit und Menschenrechte" in den Räumen der Ost-Berliner Zionskirchgemeinde, um eine gemeinsame Protestaktion bei der „Kampfdemonstration“ am 17. Januar 1988 zu besprechen. Ziel sei es gewesen, wie es in einer nachträglichen Untersuchung des MfS heißt, die "staatlichen Organe der DDR hinsichtlich der Genehmigung der Übersiedlung unter Druck zu setzen".

In einem weiteren Bericht notierte die Staatssicherheit, wie der Oppositionelle Wolfgang Templin drei Tage vor der offiziellen Demonstration bei einer Veranstaltung der Friedenswerkstatt im Berliner Stadtjugendpfarramt versuchte, Anwesende für die Protestaktion zu gewinnen.

Mit einer Mischung aus Drohungen, Versprechungen und Ausweisungen versuchte die Geheimpolizei schon Tage vor 17. Januar einen Eklat zu verhindern und ergriff Maßnahmen zur Absicherung der „Kampfdemonstration“ bzw. zur Verhinderung "feindlicher Handlungen“.

 

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150 Personen wurden dahingehend beeinflusst, ihr Fernbleiben von der Gedenkveranstaltung schriftlich zuzusichern. Viele wurden in ihren Wohnungen festgehalten oder auf dem Weg zum Treffpunkt abgefangen. Dutzende Ausreisewillige wurden, zum Teil noch vor der Veranstaltung, innerhalb von 24 Stunden in den Westen abgeschoben.

  1. I. Die Erklärung der AG Staatsbürgerschaftsrecht
  2. III. "Störenfriede" auf der Kampfdemonstration