Die Staatssicherheitsorgane nahmen insgesamt 105 Gegendemonstranten fest, gegen die später der Vorwurf "landesverräterischer Beziehungen zu geheimdienstlich gesteuerten Kreisen in Westberlin" erhoben wurde. Zu 66 Personen wurden in der Folge Ermittlungsverfahren nach § 217 StGB der DDR (kurz: "Zusammenrottung") eingeleitet und Haftbefehle erlassen. Sechs Personen bezeichnet die Stasi als "Exponenten der politischen Untergrundtätigkeit".
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