Die inhaftierten Bürgerrechtler wurden in die Bundesrepublik abgeschoben. Minister Mielke schwor seine Kader nun darauf ein, die "Hintermänner" der Aktion zu fassen.

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Am 11. Februar wurden die letzten inhaftierten Bürgerrechtler entlassen, allerdings nicht in die DDR, sondern in die Bundesrepublik. Vor die Alternative langjährige Haft oder Übersiedlung gestellt, wurde ihre Ausreise erzwungen. Damit bewies die SED-Führung erneut ihre Unfähigkeit im Umgang mit politisch Andersdenkenden. Davon zeugte auch Honeckers Rede vor den 1. Sekretären der SED-Kreisleitungen am 12. Februar, als er sagte: "Staatsfeindliche Tätigkeit ist im Ansatz zu unterbinden." Doch von solchen Äußerungen ließ sich die innere Opposition der DDR nicht mehr einschüchtern. 

Interview mit Wolfgang Templin

25 Jahre nach der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration von 1988 reflektierte Wolfgang Templin, Mitbegründer der Menschenrechtsgruppe Initiative Frieden und Menschenrechte (IFM) und damals unter Hausarrest, welche Wirkung die Liebknecht-Luxemburg-Demonstration 1988 für die Oppositionsbewegung hatte? Templin beteiligte sich an die Protestaktionen gegen Menschenrechtsverletzungen in der DDR und verantwortete als Mitherausgeber auch die oppositionelle Samisdat-Zeitschrift "Grenzfall".Am 25. Januar 1988 wurde er wegen seiner Teilnahme an Protestaktionen am Rande der Liebknecht-Luxemburg-Demonstration gemeinsam mit weiteren Oppositionellen festgenommen und zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland gezwungen.

Bereits am 13. Februar waren in Dresden auf der Gedenkkundgebung zur Erinnerung an die Bombardierung im Zweiten Weltkrieg erneut demonstrierende Bürgerrechtler und Ausreisewillige anwesend. Noch im gleichen Monat gab Mielke in einer Dienstbesprechung die zur Bewältigung der Übersiedlungsproblematik notwendigen Aufgaben bekannt.

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Zwei Wochen später äußerte Mielke in einem Referat, dass es ihm nicht nur um die "Provokateure" vom 17. Januar ging. Vor allem die "Hintermänner" sollten die ganze Macht der Staatsgewalt zu spüren bekommen.

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