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Die vom MfS archivierte Sportmütze, die im Prozess als Beweismittel gedient hatte, und die Akte von Rudolf N.

Ein Flüchtling kehrt zurück

"Frage: Ihnen wird hiermit eine graublaue Sportmütze vorgelegt. Ist Ihnen diese bekannt? Antwort: Ja, die mir vorgelegte Mütze ist mir bekannt. Es ist mein Eigentum. Es handelt sich bei dieser Mütze um diejenige, die ich auf meiner Flucht nach Westdeutschland verloren habe."

 

Nur eine halbe Stunde dauerte die Vernehmung, der sich Rudolf N. am Tag vor Heiligabend 1958 in Suhl unterziehen musste. Sein Vernehmer, der MfS-Leutnant Hedler, konnte es diesmal kurz machen. Die entscheidenden Fragen hatten er und seine Kollegen bereits früher klären können, etwa in der ersten Vernehmung N.s einen Monat zuvor, die allein sieben Stunden gedauert hatte. Nun ging es nur noch darum, ob die Mütze auch tatsächlich im an stehenden Gerichtsprozess verwendet werden konnte.

Die Mütze als Beweismittel heranzuziehen, wäre allerdings eigentlich gar nicht nötig gewesen. N. hatte von Beginn der Vernehmungen an zugegeben, am Abend des 18. November 1958 die DDR im thüringischen Hönbach, einem Dorf bei Sonneberg, in Richtung Westen verlassen zu haben. Ohne N.s Zutun hätte das MfS seine Tat zudem nie verfolgen können, denn der 24-Jährige war nach nur vier Tagen in die DDR zurückgekehrt. Am 22. November 1958 hatte er erneut illegal die Grenze – diesmal in Richtung Osten – überschritten. In der DDR wurde er jedoch nicht mit offenen Armen empfangen, sondern inhaftiert und nach knapp dreimonatiger Untersuchungshaft am 10. Februar 1959 vom Bezirksgericht Suhl zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt.

„Es handelt sich bei dieser Mütze um diejenige, die ich auf meiner Flucht nach Westdeutschland verloren habe. “

Rudolf N.

N.s  Geschichte, die in der scheinbar naiven Rückkehr in die DDR gipfelt, ist die Geschichte einer problem beladenen Biografie, die schließlich auch durch das MfS beschädigt wurde. N., 1934 unehelich in Sonneberg geboren, kam im Alter von sechs Monaten zu einer Pflegefamilie, da "ihm seine Mutter nicht die nötige Pflege angedeihen liess". Nach Schule und Werkzeugmacherlehre meldete er sich 1952 freiwillig zur Kasernierten Volkspolizei,  der Vorläuferinstitution der Nationalen Volksarmee. Doch schon nach knapp zwei Jahren wurde er dort "wegen undisziplinierten Verhaltens" entlassen. – N. kehrte zu seinen Pflegeeltern nach Sonneberg zurück. Er arbeitete hier eine Zeit lang als Transportarbeiter und Beifahrer, bis er schließlich 1955 Werkzeugmacher in Meuselwitz bei Leipzig wurde. Doch auch hier hielt es ihn nicht  lange. Erneut kehrte er nach Sonneberg zurück, wo er nun als Packer tätig war. N., so hieß es im Urteil gegen ihn, "fiel es schwer, auf sich allein gestellt zu leben." Die enge Bindung an die Pflegeeltern und seinen Heimatort wurden ihm vom Gericht negativ ausgelegt.

Die Schwierigkeiten bei der Arbeit häuften sich – vermutlich auch bedingt durch seinen zunehmenden Alkoholkonsum. Im März 1958 heiratete N. die sechs Jahre ältere Martha W., mit der er bereits ein Kind hatte und die ein weiteres Kind mit in die Ehe brachte. Doch die Beziehung stand unter keinem guten Stern, nicht nur, weil ein weiteres gemeinsames Kind zwei Wochen nach der Geburt starb. „In der letzten Zeit ist es verschiedentlich zwischen uns zu Streitigkeiten gekommen, die auf meinen unmoralischen Lebenswandel zurückzuführen  waren“, erklärte N. gegenüber den Vernehmern des MfS. Seine Frau, die vier Tage später als einzige weitere Zeugin vernommen wurde, bestätigte dies und berichtete, dass ihr Ehemann ihr kein Geld gegeben habe, häufig betrunken gewesen sei und sie schließlich bedroht, zeitweise eingesperrt und sogar geschlagen habe. Die Konflikte zwischen den  Ehepartnern eskalierten am Fluchttag, bis N. in eine Gaststätte ging, dort die Zeche prellte und schließlich am Abend über die Grenze flüchtete. Offenkundig sah N. am vorläufigen Tiefpunkt seines Lebens den Gang in den Westen als einzige Lösung. Doch die Probleme wurden im bayerischen Flüchtlingslager nicht kleiner. Von Vertretern des amerikanischen Geheimdienstes befragt, berichtete N.  nicht nur von seiner Zeit bei der Kasernierten Volkspolizei, sondern vor allem von der Arbeitsstelle und von Kollegen seiner Frau. Diese arbeitete als Schreibkraft in der MfS-Kreisdienststelle Sonneberg. Schließlich entschloss sich N. schon nach kurzer Zeit zur Rückkehr in die DDR.
 
"Frage: Sagen Sie über die wahren Gründe aus, weshalb Sie in die DDR zurückkehrten! Antwort: Ich kann lediglich nur wiederholen, daß ich in die DDR zurückgekehrt bin, weil ich Sehnsucht nach meiner Familie hatte." So erklärte N. seinen Schritt – eine Begründung, die offenbar auch von den Vernehmern nicht in Zweifel gezogen wurde. Seine Aussagen im Westen, von denen das MfS ja nur durch N.s eigenen Bericht Kenntnis hatte, wurden ihm nun allerdings zum Verhängnis. Die Straftat, die man ihm vorwarf, war Spionage. Zwar  rechnete ihm das Gericht positiv an, dass er geständig gewesen sei und inzwischen ein Fehlverhalten eingesehen habe. Doch die "Gesellschaftsgefährlichkeit der Straftat" hielt es für so gravierend, dass es dem Antrag des Staatsanwaltes – wenig überraschend – folgte und N. zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilte.

Martha N. wurde drei Wochen nach dem Urteil aus dem MfS entlassen. "Sie will sich nicht von ihm trennen", hieß es dazu auf ihrer Kaderkarteikarte. Ob dies stimmte, bleibt unklar. In einer Akte zu N. ist auch der Scheidungsantrag der Ehefrau enthalten, datiert auf den 25. November 1958, also bereits zwei Tage nach N.s Festnahme.

Die Sportmütze, die im Prozess als Beweismittel gedient hatte, wurde zwölf Jahre nach dem Urteil, am 15. April 1971, von einem Mitarbeiter der Abteilung XII der Akte entnommen und wie alle sperrigen Objekte in der Gegenstandsablage archiviert. N.s Akte, in der die Mütze gelegen hatte, war ein Jahr zuvor wieder aus dem Archiv geholt worden, da er einen weiteren, diesmal gescheiterten Fluchtversuch unternommen hatte. Im Oktober 1971 wurde er schließlich nach Westdeutschland entlassen.

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