Direkt zum Seiteninhalt springen
MfS-Lexikon

Abteilung N (Nachrichten)

1959 hervorgegangen aus der Abt. Nachrichtenverbindungen und Waffen.

Aufgaben: Planung, Organisation und Sicherstellung des Nachrichtenwesens des MfS, der geheimen Regierungsnachrichtenverbindungen und des Informationsaustausches mit den Partei- und Staatsführungen der Mitgliedsländer des Warschauer Vertrages und weiterer befreundeter Länder sowie Sicherung der Nachrichtenübermittlung des MfS zum Partei- und Staatsapparat.

Roland Wiedmann, Arno Polzin