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MfS-Lexikon

Abteilung XIV (Untersuchungshaft, Strafvollzug)

Die 1952 entstandene selbständige Abt. XIV des Ministeriums und die ihr nachgeordneten Abteilungen der Bezirksverwaltung (BV) - zusammenfassend als Linie XIV bezeichnet - waren für den Betrieb der Untersuchungsgefängnisse des MfS zuständig. Gleichermaßen unterstand ihnen der Strafvollzug im MfS, also im Lager X in Berlin-Hohenschönhausen (bis 1960; danach unterstand es bis zu seiner Auflösung Mitte der 70er Jahre der Abt. XVI des MfS) und in den Strafgefangenen Arbeitskommandos (SGAK) der einzelnen Untersuchungshaftanstalten. Praktisch keine Berührungspunkte gab es zwischen der Linie XIV und der Strafvollzugsanstalt Bautzen II.

Das Aufgabenfeld der Linie XIV war: Sicherung und Unterbringung der Gefangenen, Gefangenentransporte, Betrieb der Haftanstalten und die Organisation des Strafvollzuges (Haft im MfS).

Eine durchschnittliche Abteilung einer BV gliederte sich somit in den 80er Jahren in sieben Referate, vier "Sicherung und Kontrolle", je eins "Transport", "materielle Sicherstellung" sowie "operativer Vollzug".

Die vier Referate zur Sicherung und Kontrolle umfassten jeweils eine Wachschicht, d.h. Schließer und Wachposten. Dem Transportreferat unterstanden die Gefangenentransport-Fahrzeuge der jeweiligen Abteilung (ausschließlich Kfz; die als "Grotewohl-Express" bezeichneten Eisenbahnwaggons zum Gefangenentransport unterstanden der MdI-Verwaltung Strafvollzug). Die Referate für materielle Sicherstellung waren für den Betrieb der Haftanstalten zuständig, also die Instandhaltung, Baumaßnahmen und die Verpflegung der Häftlinge.

Einzig die Mitarbeiter der Referate "operativer Vollzug" hatten direkten Umgang mit Gefangenen. Sie besorgten die Aufnahmeprozedur (Durchsuchung, Kleidungswechsel, Effektenaufstellung, Bildaufnahmen, medizinische Untersuchung etc.), organisierten den Freigang, führten die Häftlinge zu den Vernehmungen, waren für Häftlingsbeschwerden oder besondere Unterbringungsbedingungen sowie für die Organisation und Durchführung des Strafvollzuges zuständig. Ihnen bzw. den Abteilungsleitern und ihren Stellvertretern oblag - formal seit 1986, real auch schon vorher - die Arbeit mit IM unter Strafgefangenen (nicht solchen unter Untersuchungshäftlingen - dafür war die Linie IX zuständig).

Für die organisatorische Abwicklung des Häftlingsfreikaufs waren die Offiziere für Sonderaufgaben zuständig.

Intern verfügte die Linie XIV über wenig Ansehen, fungierte sie doch oft als erste Station in der Karriere von MfS-Mitarbeitern bzw. als Auffangbecken für Mitarbeiter, die für andere Tätigkeiten nicht geeignet waren.

Johannes Beleites