Direkt zum Seiteninhalt springen
MfS-Lexikon

Fahndungsvorgang

Unterkategorie zur MfS-Vorgangsart Operativer Vorgang. Fahndungsvorgänge gab es von 1953 bis 1960. Sie wurden in der Erfassungsrichtlinie vom 12.12.1953 normiert.

Jede Anlage, Registratur und Bearbeitung eines Fahndungsvorgangs zielte darauf ab, eine Person nach DDR-weiter Fahndung festzunehmen. Der Fahndungsvorgang wurde in der Regel durch ein Referat der Abteilung XII geführt. Der Fahndungsvorgang wurde 1960 durch Rundschreiben abgelöst.

Martin Erdmann