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MfS-Lexikon

Festnahme, vorläufige

Synonym: vorläufige Festnahme

Strafprozessuale, zeitlich befristete freiheitsentziehende Zwangsmaßnahme, die ohne richterlichen Haftbefehl durch jedermann beim Antreffen eines Täters auf frischer Tat bzw. durch die Staatsanwaltschaft oder die Untersuchungsorgane bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Haftbefehls vorgenommen werden konnte (§ 152 StPO/1952; § 125 StPO/1968).

Häufigste Form der Festnahme durch das MfS – auch bei langfristig geplanten Aktionen, da eine richterliche Beteiligung erst im Nachhinein erforderlich war. Der Festgenommene musste unverzüglich dem Richter vorgeführt und von diesem spätestens an dem der Vorführung folgenden Tage vernommen werden (§§ 114 b, 128 StPO/1949; §§ 144, 153 StPO/1952; § 126 StPO/1968). Neben Festnahmen gemäß StPO praktizierte das MfS in besonderen Fällen auch Festnahmen außerhalb jeglicher rechtlicher Verfahren, bei denen die Festgenommenen zu Verhör- und/oder Einschüchterungszwecken zumeist in konspirativen Objekten festgehalten wurden.

Johannes Beleites