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MfS-Lexikon

Funkgegenwirkung

Der Begriff Funkgegenwirkung umfasste die Ausführung funktechnischer Störaktionen im gesamten zur Nachrichtenübertragung genutzten Funkfrequenzspektrum.

In genauer Kenntnis über Funkstellen, Funkmethoden und technische Parameter der auf westlicher Seite eingesetzten Funkmittel führte die Hauptabteilung III funkelektronische Konteraktionen wie "Blendung", "Niederhaltung" oder "Breitbandstören" mit dem Ziel durch, Gegenwirkungen, beispielsweise einen elektromagnetischen Störnebel, hervorzurufen.

In den 80er Jahren beinhaltete die Funkgegenwirkung auch das Stören von Radiosendern, die politisch unerwünschte Inhalte, etwa Informationen aus Kreisen der DDR-Opposition, in das Sendegebiet Ostberlin/Potsdam einstrahlten ("Roter Stachel", "Schwarzer Kanal", "Radio Glasnost").

Andreas Schmidt