Die funkelektronischen Nachrichtenwege, Anlagen und Geräte der DDR waren stör- und abhörbar.
Funkkontrolle
Dementsprechend diente die von der Hauptabteilung III ausgeübte Funkkontrolle dazu, "feindliche Angriffe" auf die Funkmittel und Nachrichtenverbindungen abzuwehren. In erster Linie ging es um den Schutz geheim zu haltender Informationen vor dem Zugriff westlicher Nachrichtendienste. Das beinhaltete eine faktische Oberaufsicht des MfS über alle militärischen und zivilen Nachrichtensektoren, die für die Einhaltung entsprechender Sicherheitsbestimmungen grundsätzlich selbst verantwortlich waren.
Andreas Schmidt