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MfS-Lexikon

GMS-Akte

Da nach der Richtlinie 1/68 Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit nur begrenzt in konspirative Methoden einbezogen werden sollten, erfolgte die Aktenführung zunächst in Handakten.

Dabei verzichtete das MfS oftmals auf die Vergabe eines Decknamens und die Registrierung in der Abteilung XII. Seit den 70er Jahren gab es eine spezifische GMS-Akte, die Personal- und Arbeitsakte in einem Band vereinte. Die Aktenführung war nun, insbesondere nach der Richtlinie 1/79, durch die Vorgabe zu verwendender Formblätter exakt definiert; auch erfolgte grundsätzlich eine Erfassung in der Registratur.

Helmut Müller-Enbergs