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MfS-Lexikon

Gründung und Vorgeschichte des MfS

Am 08.02.1950 wurde im Schnellverfahren ein Volkskammergesetz erlassen, das die Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft aus dem Ministerium des Innern der DDR ausgliederte und zum Ministerium für Staatssicherheit aufwertete.

Das Gesetz, dem am 24. Januar ein entsprechender Beschluss des SED-Politbüros vorangegangen war, trat mit seiner Verkündung durch den Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck, am 18. Februar in Kraft. Es handelte sich nicht nur um eine organisatorische Maßnahme, sondern auch um einen symbolischen Akt, mit dem demonstrativ eine weitere Etappe bei der Sowjetisierung des DDR-Herrschaftssystems beschritten wurde. Der Gründung des MfS war eine Pressekampagne gegen westliche "Spione, Saboteure und Agenten" vorausgegangen.

Erich Mielke, Leiter der Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft, hatte der DDR-Regierung am 26. Januar einen entsprechenden Bericht erstattet, der zwei Tage später unter dem Titel "Gangster und Mörder im Kampf gegen unsere Republik" im "Neuen Deutschland" publiziert wurde. Mielke konnte als designierter Minister gelten, zumal er der Favorit Ulbrichts für dieses Amt war. Doch die Sowjets stießen sich sowohl an seinem undurchsichtigen Charakter als auch an Unklarheiten in seinem Lebensweg und setzten wenige Tage vor der Gründung des Ministeriums Wilhelm Zaisser, den Mann ihres Vertrauens, durch. Mielke musste ins zweite Glied zurücktreten, er wurde Staatssekretär und 1. Stellv. Zaissers.

Die Vorgeschichte des MfS geht bis in die unmittelbare Nachkriegszeit zurück. Zwar war deutschen Stellen laut Kontrollratsgesetz Nr. 31 vom 01.07.1946 die "Überwachung oder Kontrolle der politischen Betätigung von Personen" verboten, doch lassen sich schon in diesem Jahr Diensteinheiten innerhalb der Kriminalpolizei der SBZ nachweisen, die u. a. die Aufgabe hatten, gegen "konterrevolutionäre" oder "antidemokratische Elemente" vorzugehen. Es ging hier jedoch zunächst ausschließlich um Hilfstätigkeiten, etwa das Sammeln von Informationen oder das Ermitteln von Zeugen, während die exekutiven Handlungen den sowjetischen Organen vorbehalten blieben.

Im Zuge der Zentralisierung des Polizeiwesens durch die Deutsche Verwaltung des Innern (DVdI) wurden die regional unterschiedlichen Strukturen der politischen Polizei zum Jahresbeginn 1947 als Sonderbereich der Kriminalpolizei unter der Bezeichnung K 5 vereinheitlicht. Die Dezernate K 5 waren für NS-Delikte und für "Delikte gegen den demokratischen Aufbau" zuständig und fungierten in den Ländern der SBZ faktisch als Hilfspolizei der Operativen Sektoren des MGB. Durch den SMAD-Befehl 201 erhielt die K 5 im August 1947 im Bereich der NS-Verfahren weitreichende Ermittlungsbefugnisse bis hin zu der Kompetenz, Anklageschriften eigenverantwortlich auszufertigen.

In der zweiten Jahreshälfte 1948 versuchte die SED-Führung die sowjetische Seite für den Ausbau der K 5 zu einer politischen Geheimpolizei zu gewinnen. Der sowjetische Staatssicherheitsminister Viktor Semionovici Abakumow war jedoch strikt gegen die Schaffung eines solchen Apparates. Er argumentierte, schon jetzt werde die K 5 von den Engländern und Amerikanern als Gestapo verleumdet. Es sei daher zu befürchten, dass eine solche Entscheidung die Einrichtung eines deutschen Spionagedienstes in den Westzonen zur Folge haben werde.

Entscheidender aber scheint gewesen zu sein, dass er keine Kompetenzen an deutsche Organe abgeben wollte. Es gebe zu wenig überprüfte deutsche Kader. Am 18.12.1948 entschied Stalin bei einem Treffen mit Ulbricht, Pieck und Grotewohl in Moskau jedoch im Sinne der SED. Zehn Tage später beschloss das Politbüro der KPdSU die Schaffung einer eigenen deutschen Geheimpolizei.

[Das schwarz-weiße Lichtbild im Hochformat zeigt Wilhelm Zaisser, der die Arme auf dem Rücken verschränkt hat und direkt in die Kamera blickt. Rechts neben ihm steht Erich Mielke im Halbprofil. Beide tragen Militärmantel und Schirmmütze.]

Als erster Schritt wurden die Dezernate K 5 am 06.05.1949 aus den Strukturen der Landespolizeiverwaltungen herausgelöst, der DVdI direkt unterstellt und sukzessive faktisch aufgelöst. Gleichzeitig baute der Vizepräsident für Allgemeines der DVdI Mielke unter sowjetischer Regie einen Apparat auf, der zunächst offiziell als Arbeitsbereich D (Abt. D der DVdI und Dezernate D in den Ländern) und nach der Gründung der DDR als Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft im MdI firmierte.

In diesen Apparat wurden letztlich nur ca. 10 Prozent der Mitarbeiter der ehemaligen K 5 übernommen. Die restlichen Mitarbeiter des neuen Apparates stammten aus anderen Zweigen der Kriminalpolizei und vorwiegend aus leitenden Positionen der übrigen Volkspolizei sowie aus dem Parteiapparat. Die Kaderauswahl war vom fest verwurzelten Misstrauen des MGB gegenüber den deutschen Kadern geprägt. Das MGB entsandte zur Überprüfung der Kandidaten, die sich bis in die Zeit nach der Gründung des MfS hinzog, eigens 115 zusätzliche Offiziere in die SBZ. Ausschlusskriterien waren Verwandte und Bekannte im Westen, westalliierte Gefangenschaft sowie Jugoslawien-Aufenthalte.

Der neue Apparat wurde streng nach sowjetischem Vorbild aufgebaut; das zeigte sich bei Zuständigkeiten, Strukturen, Organisations- und Leitungsprinzipien, operativen Verfahren und geheimpolizeilichen Fachbegriffen.

Literatur

  • Gieseke, Jens: Der Mielke-Konzern: Geschichte der Stasi 1945–1990, erweiterte u. aktualisierte Neuausgabe, München 2006.
  • Tantzscher, Monika: "In der Ostzone wird ein neuer Apparat aufgebaut". Die Gründung des DDR-Staatssicherheitsdienstes. In: Deutschland Archiv 31(1998)1, S. 48–56.

Roger Engelmann