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MfS-Lexikon

IM-Vorgang

Die vom MfS angelegten Akten für einen inoffiziellen Mitarbeiter hießen nach den Richtlinien 1/68 und 1/79 IM-Vorgang bzw. -Akte und bestanden aus Personalakte als Teil I und Arbeitsakte als Teil II.

Der Teil I wurde in der Regel zunächst als IM-Vorlauf angelegt und nach der Werbung als Personalakte zum IM weitergeführt. Im Teil I waren alle Dokumente zur Person, einschließlich der Verpflichtungserklärung (siehe auch Verpflichtung) abzulegen. Der Teil II hatte die schriftlichen Berichte des Inoffiziellen Mitarbeiters einschließlich entsprechender Abschriften von Tonträgern zu enthalten sowie die Treffberichte des Führungsoffiziers bzw. Führungs-IM. In dem Fall, dass jemand als IMK (Inoffizieller Mitarbeiter zur Sicherung der Konspiration und des Verbindungswesens) geworben wurde, wurde eine kombinierte Personal- und Arbeitsakte angelegt. Recht selten wurde ein Teil III angelegt, der Nachweise über operative Dokumente oder Quittungen enthalten konnte.

Helmut Müller-Enbergs