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MfS-Lexikon

K 5

Der Befehl 0212/46 der SMAD vom 31. Juli 1946 verfügte die Bildung der "Deutschen Verwaltung des Innern" (DVdI) als ein zentrales Organ, das vornehmlich mit Polizeiaufgaben betraut war. Die DVdI gliederte sich in die Abteilung Verwaltungspolizei, Schutzpolizei, Eisenbahn- und Wasserschutzpolizei sowie Feuerwehr, eine Verkehrsinspektion sowie eine Abteilung Kriminalpolizei (Abt. K). Die Abteilung K umfasste sechs Referate. Referat K 5 war ein Querschnittsreferat und mit Fragen der Jugendkriminalität befasst.

Auf einer Konferenz des Präsidenten der DVdI am 30. Oktober 1946 kündigte Erich Mielke als einer von drei Stellvertretern den Ausbau der Abt. K an, der im ersten Quartal 1947 erfolgte. Unter der globalen Aufgabe "Aufträge der Besatzungsbehörden" bzw. "Ersuchen von deutschen und Besatzungsbehörden" entstand ein neues Referat K 5. Das bisherige Referat K 5 wurde zur K 6 und die Referate K 6 und K 7 zum neuen Referat K 7 (Fahndung und Technik) zusammengeschlossen.

Von diesem Zeitpunkt an kann die K 5 als die politische Polizei in der SBZ angesehen werden. Gleichzeitig wurden die Strukturen in den Kriminalpolizeiapparaten in der SBZ vereinheitlicht, bei denen es bereits versteckte Vorformen einer politischen Polizei gab: so z.B. bei der Pressestelle des Polizeipräsidiums der (Groß-)Berliner Polizei oder in Sachsen. Betont wurde stets, dass die Bezeichnung "politische Polizei" niemals in Anwendung kommen sollte. Bis zum Sommer 1948 fungierte der Altkommunist Ernst Lange als Leiter des Referats K 5. Sein Nachfolger Erich Jamin übte später leitende Funktionen im MfS aus.

Seit Sommer 1947 rückte der SMAD-Befehl 201/47 über die Entnazifizierung in den Mittelpunkt der Aktivität der K 5. Es wurden Entnazifizierungskommissionen (EK) gebildet. Die einbezogenen K 5-Mitarbeiter wurden mit Exekutivrechten ausgestattet, das gesamte Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren bis hin zur Erstellung der Anklageschrift lag in der Hand der eingesetzten K 5-Leute. Den Staatsanwälten kam allenfalls formale Bedeutung zu.

Ab Oktober 1947 wurden im Referat K 5 die Arbeitsgruppen A 1 und A 2 zur Bearbeitung von Aufträgen der Besatzungsmächte bzw. deutscher Behörden und A 3 zur Bearbeitung von Sprengstoff- und Waffenvergehen gebildet.

Die AG B 1 und B 2 hatten den Befehl 201 und das Kontrollratsgesetz 10 weiter durchzusetzen. Die AG B 3 sollte die etwaige Weiterführung von NS-Organisationen aufdecken und unterbinden. Die AG C 1 und C 2 hatten Attentate gegen Personen des öffentlichen Lebens bzw. Sabotage zu verhindern bzw. aufzuklären. Die Bekämpfung der Verbreitung antidemokratischer Parolen und Gerüchte bildeten den ersten Arbeitsschwerpunkt der AG C 3. Die AG D war nicht weiter untergliedert und richtete sich allgemein gegen "sonstige Verstöße gegen den demokratischen Aufbau".

Im Februar 1948 wurden noch die Arbeitsgruppen K 5 C 4 (Registrierung und Überwachung aller Rundfunk-Reparaturwerkstätten und Herstellerfirmen) und danach die AG D II gebildet, deren Aufgaben nicht ausgewiesen sind. Der politische Charakter von K 5 prägte sich rasch aus. So sollte 1947 die AG C 3 Aktivitäten gegen "Schumacherleute und Trotzkisten" entfalten.

Das Referat K 5 bestand 1948/49 aus etwa drei Dutzend Mitarbeitern. Die eigentliche operative Arbeit von K 5 erfolgte in den Ländern. Intern unternahm K 5 alles, um innerhalb der Kriminalpolizei die Konspiration zu erhöhen. Im Dezember 1948 erhielten Pieck, Grotewohl, Ulbricht und Oelßner in Moskau die Zustimmung zum Aufbau einer "Hauptabteilung zum Schutze der Wirtschaft und der demokratischen Ordnung" unter direkter Kontrolle der sowjetischen Besatzungsorgane und des Präsidenten der Verwaltung des Innern. Damit waren die Weichen für die künftige Entwicklung der politischen Polizei gestellt.

Roland Wiedmann