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MfS-Lexikon

KAG I-Erfassung

Sowohl die Werbung von Inoffiziellen Kriminalpolizeilichen Mitarbeitern/Kontaktpersonen als auch die "Bearbeitung" von Personen durch das Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei (K I) setzte die Zustimmung des MfS und eine dortige aktive Erfassung (siehe auch Erfassung, aktive) voraus. Hierfür waren eigene Formulare zu verwenden.

Für den Bearbeitungsgrund gab es eine numerische Codierung, die ggf. durch Stichwörter zu ergänzen war. Als Erfassungsart war "KAG I" anzugeben. Akten zu ehemals vom AG I aktiv erfassten Personen kamen in den Archiven des MfS als AOG oder AKAG zur Ablage (Akten des Arbeitsgebiets I der Kriminalpolizei) und sind direkt über die Personenkartei F 16 recherchierbar.

Arno Polzin