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MfS-Lexikon

Registrierung

Zentraler Nachweis eines Vorgangs/einer Akte in der Abteilung XII (Abt. XII).

Die Diensteinheiten hatten der Abt. XII alle zur Registrierung notwendigen Dokumente vorzulegen (u.a. zwei Karteikarten F 16 für jede zu erfassende Person). In der Abt. XII erfolgte der Eintrag im Vorgangsregistrierbuch (F 64) mit Vergabe der Registriernummer, die Ausfertigung der F 22 und F 77 und ggf. weiterer Karteikarten sowie ein Eintrag im Vorgangsheft (F 47) des für den Vorgang verantwortlichen Mitarbeiters.

Bestimmte Formblätter und die Aktenteile waren mit Registriernummer versehen an die Diensteinheit zu senden. Registrierpflichtig waren u.a.: IM-Vorlauf, IM-Vorgang, Operative Personenkontrolle, Operativer Vorgang, Untersuchungs- und Sicherungsvorgang.

Doreen Hartwich