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MfS-Lexikon

Sachverhaltsprüfung

Auf §§ 95 u. 96 StPO/1968 basierende Ermittlungshandlung des Untersuchungsorgans im Vorstadium eines förmlichen Ermittlungsverfahrens, MfS-intern auch als Verdachtsprüfung oder Prüfungshandlung im "täterbekannten Stadium" (bei "unbekannten Tätern" Vorkommnisuntersuchung), offiziell als Prüfung eines Sachverhalts bezeichnet.

Die Sachverhaltsprüfung ging einher mit einer Vorladung oder Zuführung (siehe auch Befragung) und wurde ab Ende der 70er Jahre bei politisch abweichendem Verhalten (z.B. Fluchtabsichten, Proteste, politische Westkontakte) auch zur Disziplinierung und Verunsicherung eingesetzt. Im Jahr 1988 wurden vom MfS 3.838 Sachverhaltsprüfungen durchgeführt.

Frank Joestel