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MfS-Lexikon

Sicherungs-IM (SIM)

Mit der IM-Richtlinie von 1968 fasste das MfS jene inoffiziell arbeitenden Personen zum Funktionstyp SIM zusammen, die geheimdienstliche Aktivitäten abzusichern hatten.

Zumeist ging es darum, operative Kombinationen und Übersiedlungsvarianten der HV A bzw. Aktivitäten von IM ihrem Umfeld gegenüber zu verschleiern oder zu legalisieren. SIM hatten folglich nur einen geringen Anteil an operativen Aktivitäten. 1988 verfügte die HV A in der Bundesrepublik über 121, die HA II (Spionageabwehr) über 331 SIM.

Helmut Müller-Enbergs