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MfS-Lexikon

Stellvertreterbereich

Organisationsprinzip im MfS wie auch in anderen DDR-Organen, das die Übertragung der unmittelbaren Leitungsverantwortung für einen Teil der Unterstrukturen einer größeren Diensteinheit auf die stellvertretenden Leiter beinhaltete, häufigste Form von Anleitungsbereichen. Auf der höchsten Ebene hatte der Minister mehrere (zuletzt vier) Stellvertreter, denen mehrere fachlich-organisatorisch verwandte HA und selbständige Abteilungen als Stellvertreterbereich unmittelbar unterstellt waren.

Vor allem die HA XVIII, HA XIX und HA XX und die Diensteinheiten der Aufklärung (HV A) bildeten konstante Stellvertreterbereiche 1986 wurden die operativtechnischen Diensteinheiten in einem Stellvertreterbereich zusammengefasst. Teilweise ähnlich strukturierte Stellvertreterbereiche bestanden in den Diensteinheiten mit territorialer Verantwortung (Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen). Auch in den Hauptabteilungen und selbstständigen Abteilungen sowie häufig auch in den untergeordneten Struktureinheiten gab es Stellvertreterbereiche.

Roland Wiedmann