Grundlegendes Organisationsprinzip des MfS. Die territoriale Gliederung des Staatssicherheitsdienstes folgte der Verwaltungsstruktur der DDR mit Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen, die für die staatliche Sicherheit und die "gesellschaftliche Entwicklung" im jeweiligen Territorium verantwortlich waren.
Territorialprinzip
Die Weisungsstruktur im MfS folgte dem Territorialprinzip, das im MfS zuweilen in einem Spannungsverhältnis mit dem Linienprinzip stand.
Siegfried Suckut