Direkt zum Seiteninhalt springen
MfS-Lexikon

Territorialprinzip

Grundlegendes Organisationsprinzip des MfS. Die territoriale Gliederung des Staatssicherheitsdienstes folgte der Verwaltungsstruktur der DDR mit Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen, die für die staatliche Sicherheit und die "gesellschaftliche Entwicklung" im jeweiligen Territorium verantwortlich waren.

Die Weisungsstruktur im MfS folgte dem Territorialprinzip, das im MfS zuweilen in einem Spannungsverhältnis mit dem Linienprinzip stand.

Siegfried Suckut