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MfS-Lexikon

Überwachung des Gesundheitswesens

Synonym: Gesundheitswesen

Die Krankenhäuser, Polikliniken und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens der DDR wurden - wie jeder staatliche Betrieb - vom Staatssicherheitsdienst überwacht. Zielgruppe der geheimpolizeilichen Kontrollversuche waren hier in erster Linie "die Angehörigen der medizinischen Intelligenz", das heißt die Ärzte und Zahnärzte.

Die Ausrichtung auf die Ärzteschaft spiegelt die staatssicherheitsdienstliche Wahrnehmung der ärztlichen Berufsgruppe als eine "Hauptzielgruppe des Feindes" wider. Dabei handelte es sich um eine der paranoiden Logik des Kalten Krieges folgende Interpretation der Tatsache, dass der Anteil der Mediziner an den insgesamt ca. 4 Mio. Ostdeutschen, die als Zonen- bzw. Republikflüchtlinge oder Ausreiseantragsteller gen Westen flohen, deutlich höher lag als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung.

Dem Streben außergewöhnlich vieler (Zahn-)Ärzte in die Bundesrepublik Deutschland lagen im ideologischen Verständnis der SED gezielte westliche Abwerbungsversuche zugrunde, die auf eine Unterminierung der guten gesundheitlichen Versorgung aller DDR-Bürger als eines zentralen Versprechens des sozialistischen Gesellschaftssystems hinauszulaufen schienen.

Die ermittelten Zahlen für die Präsenz des MfS im DDR-Gesundheitswesen entsprechen der Vorgabe der SED, die Abwanderung der Mediziner zu stoppen bzw. "vorbeugend zu verhindern". Ende der 50er Jahre begannen MfS-Mitarbeiter - zunächst noch vereinzelt - mit der Werbung von inoffiziellen Mitarbeitern unter Ärzten.

Parallel zur Gesamtentwicklung der Stasi in der DDR ist auch für den medizinischen Bereich im Verlauf der 60er Jahre eine langsame, in den 70er Jahren eine sprunghafte Steigerung und in den 80er Jahren wieder ein leichter Rückgang der IM-Zahlen feststellbar. Ende der 80er Jahre führten die für die Überwachung der Einrichtungen des Gesundheitswesens zuständigen MfS-Offiziere der Linie XX/1 (bei Hochschuleinrichtungen der Linie XX/3) rund 1 Prozent der Klinik-Mitarbeiter als IM.

Das ist ein überraschend niedriger IM-Anteil, zumal für einen vom MfS zum Schwerpunkt der Überwachung erklärten Bereich wie das Gesundheitswesen. Dennoch lässt sich der einprozentige IM-Anteil mit geringen Abweichungen sowohl für die Charité, das zentrale Hochschulklinikum der DDR in Ostberlin, als auch für Krankenhäuser peripherer Kreisgebiete der DDR in den 80er Jahren ermitteln.

Unterschiede sind eher bei der Berufsgruppenzugehörigkeit der inoffiziellen MfS-Mitarbeiter im Gesundheitswesen festzustellen, wobei der IM-Anteil umso höher lag, je höhere Positionen die Betreffenden in der Hierarchie des Gesundheitswesens innehatten. So lag der Anteil der IM innerhalb der Ärzteschaft mit ungefähr 5 bis 7 Prozent deutlich höher als bei den Krankenschwestern und Pflegern, und bei Ärzten in Führungspositionen wiederum signifikant höher als bei Ärzten ohne oder mit geringerer Leitungsverantwortung.

Jenseits der Statistik und allgemeiner Vorgaben belegt der Inhalt der Stasi-Akten, worauf das Interesse des MfS im Gesundheitswesen vor allem gerichtet war. Abertausende von IM-Berichten in den Stasi-Akten drehen sich um die Einstellung der Mediziner zur DDR, kritische Äußerungen gegenüber den typischen Versorgungsmängeln, ihr Verhalten gegenüber Besuchern aus dem Westen, gegenüber Ausreiseantragstellern oder bekannten Regimekritikern u.ä.

In der Masse von mehr oder weniger politisch gefärbten Denunziationen über Kollegen tauchen in etwa jeder dritten IM-Akte von Ärzten auch Auskünfte über Patienten auf, d.h. ungefähr ein Drittel der inoffiziell mit dem MfS kooperierenden Mediziner hat die ärztliche Schweigepflicht verletzt.

Das war nicht nur ein verhängnisvoller Vertrauensbruch, sondern auch nach DDR-Recht eine Straftat (§ 136 StGB-DDR 1968). Dafür wurden nach 1990 mehrere ostdeutsche Ärzte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen und zur Zahlung von Geldstrafen verurteilt.

Die Psychiatrie als das für eine politische Indienstnahme anfälligste Fachgebiet der Medizin wurde in den 90er Jahren besonders gründlich untersucht. In der Sowjetunion war in poststalinistischer Zeit ein System des Missbrauchs der Psychiatrie zur politischen Verfolgung Andersdenkender etabliert worden, indem psychisch nicht kranke Dissidenten als psychisch krank etikettiert wurden, um sie als politische Gegner zu desavouieren und - ohne gesetzliche Befristung - mit psychiatrischen Zwangsmitteln zu behandeln.

Ein solches System des politischen Missbrauchs der Psychiatrie gab es in der DDR nicht. Die DDR-Psychiatrie blieb in Diagnostik und Therapie internationalen Standards verpflichtet, ohne sowjetische Erfindungen wie die Diagnose einer "schleichenden Schizophrenie", die allein an Symptomen wie einem "Reformwahn" erkennbar sein sollte, zu übernehmen.

Prägende Forensiker legten bei der psychiatrischen Begutachtung von politischen Häftlingen sogar besonderen Wert auf die Unterscheidung einer psychischen Krankheit von einer sog. "ideologischen Fehlhaltung", für welche die Psychiatrie nicht zuständig sei.

Jedoch waren in der DDR andere Formen politischen Psychiatriemissbrauchs, wie z.B. ordnungsstaatliche Übergriffe gegen psychisch bzw. Suchtkranke durch deren Hospitalisierung an Staatsfeiertagen festzustellen. In einigen Fällen wurden psychiatrische Behandlungen unbequemer DDR-Bürger aus sachfremden Erwägungen nachgewiesen, wobei seit 1991 eine Rehabilitierung der Betroffenen gemäß § 2 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht möglich ist.

Literatur

  • Süß, Sonja: Politisch mißbraucht? Psychiatrie und Staatssicherheit in der DDR. Berlin 1998.
  • Weil, Francesca: Zielgruppe Ärzteschaft. Ärzte als inoffizielle Mitarbeiter der Staatssicherheit. Göttingen 2007.
  • Voren, Robert v.: Coldwar in psychiatry: human factors, secret actors. Amsterdam [u.a.] 2010.

Sonja Süß