Direkt zum Seiteninhalt springen
MfS-Lexikon

Verbindungsoffizier

Geheimdienstoffizier, der auf der Arbeitsebene für die Kooperation mit anderen Institutionen zuständig war:

  1. DDR-intern ein MfS-Offizier, der bei einer konkreten Aktion oder dauerhaft als Bindeglied zu Betrieben, gesellschaftlichen Organisationen oder staatlichen Einrichtungen fungierte.
  2. Seit 1958 Bezeichnung für die beim MfS in der DDR eingesetzten KGB-Offiziere, die zuvor "Instrukteure" und Berater hießen. In der Vereinbarung zwischen MfS und KGB vom 30.10.1959 wurde die Anzahl der Verbindungsoffiziere auf 32 festgelegt.
  3. Offiziere befreundeter Geheimdienste, die Ansprechpartner der Operativgruppen des MfS in sozialistischen Staaten waren. 4. MfS-Offiziere, die vor allem in jenen Staaten die Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Sicherheitsdienst koordinierten, wo das MfS keine Operativgruppe unterhielt.

Georg Herbstritt