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MfS-Lexikon

Verhaftung

Beginn einer freiheitsentziehenden Maßnahme, Ergreifung eines Beschuldigten oder Angeklagten aufgrund eines richterlichen Haftbefehls (§ 114 StPO/1949, § 142 StPO/1952, §§ 6 Abs. 3, 124 StPO/1968).

Zu unterscheiden von der vorläufigen Festnahme und der Zuführung.

Johannes Beleites