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MfS-Lexikon

Verpflichtung

Die Verpflichtung bzw. Bereitschaftserklärung zur Tätigkeit als IM bildete den Abschluss der Werbung. Sie erfolgte in der Regel schriftlich und in Ausnahmefällen mündlich.

Schriftliche Verpflichtungen erfolgten stets handschriftlich. Die Verpflichtungserklärung enthielt bestimmte Kernelemente, zu denen der Bezugspartner Staatssicherheit, die Verpflichtung zur Geheimhaltung, ein Deckname und die Unterschrift gehörten.

Helmut Müller-Enbergs

[handschriftlich: Erklärung  Ich, [anonymisiert], geb. 07.06.42, erkläre mich freiwillig bereit das Ministerium für Staatssicherheit in der Bekämpfung der Feinde der DDR zu unterstützen. Über alle mir in dieser Zusammenarbeit bekannt werdenden Fakten werde ich strengstes Stillschweigen gegenüber allen Personen, auch meinen nächsten Angehörigen, wahren. Zur besseren Wahrung der Konspiration wähle ich den Decknamen "Ina". Diesen Namen werde ich nur in Zusammenarbeit mit dem MfS anwenden.]  [anonymisiert]