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MfS-Lexikon

Volkspolizei und Staatssicherheit

Während die Staatssicherheit überwiegend die Funktionen einer geheimen politischen Polizei ausübte, waren bei der Volkspolizei (VP) die eher klassischen polizeilichen Aufgaben (Kriminal-, Schutz-, Verkehrspolizei, Meldewesen) angesiedelt. Die Grenzen waren jedoch mitunter fließend; letztlich entschied das MfS, welche Fälle es an sich zog bzw. an die VP abgab, die für die Staatssicherheit der wichtigste Partner des politisch-operativen Zusammenwirkens (POZW) war.

In der Ulbricht-Ära konzentrierte sich die Staatssicherheit als Untersuchungsorgan auf die Verfolgung der als Staatsverbrechen bezeichneten schwererwiegenden politischen Delikte, die Volkspolizei dagegen befasste sich mit den meisten anderen Straftaten, die durchaus auch politischer Natur sein konnten. Darüber hinaus war die VP auch an repressiven Großaktionen wie den Zwangsaussiedlungen an der innerdeutschen Grenze (1952, 1961) oder der Kriminalisierung der Hoteliers an der Ostseeküste (Aktion "Rose" 1953) beteiligt.

In der Honecker-Ära bearbeitete das MfS zunehmend Ermittlungsverfahren, die bis dahin eine Domäne der VP gewesen waren (Straftaten gegen die staatliche Ordnung). Das Gewicht der Staatssicherheit wuchs gegenüber der VP an, sie überflügelte diese hinsichtlich der Mitarbeiterzahl und degradierte sie mitunter zum Erfüllungsgehilfen. In wichtigen Teilbereichen der Volkspolizei war das MfS zuletzt institutionell fest verankert, etwa im Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei, deren Vorgänge und Zuträger sie jederzeit in eigene Regie übernehmen konnte.

Beide Apparate arbeiteten gemäß den politischen Vorgaben der SED-Führung, doch kam es mitunter zu Spannungen zwischen Geheimpolizei und Volkspolizei, etwa aufgrund unterschiedlicher Prioritäten, Ressortegoismen oder persönlicher Animositäten der Leiter.

Die Staatssicherheit veranlasste die Volkspolizei zu zahlreichen Kontrollmaßnahmen gegenüber den Bürgern und tarnte eigene Maßnahmen gegen Ausreisewillige oder Haftentlassene als Vorgehen der Volkspolizei. Bei Nachforschungen im Wohngebiet waren die Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei für das MfS unentbehrliche Quellen. Das fein abgestimmte, arbeitsteilige Ineinandergreifen von geheimpolizeilichen und volkspolizeilichen Maßnahmen erweckte bei den betroffenen Bürgern den Eindruck, einer Phalanx staatlicher Sicherheitsorgane hilflos gegenüberzustehen.

Dem Ministerium des Innern unterstanden die verschiedenen Zweige der Polizei, der Strafvollzug, Bewaffnung und Ausbildung der Kampfgruppen der Arbeiterklasse, Archivwesen, das Rote Kreuz und die Aufnahmeheime für West- Ost Migranten. Überwiegend (aber nicht ausschließlich) lagen diese seitens der Staatssicherheit in der Zuständigkeit der Linie VII (Hauptabteilung VII).

Je nach Funktion und politischer Bedeutsamkeit wurden sie durch die Staatssicherheit im Rahmen des POZW beeinflusst und instrumentalisiert. Dahinter verbarg sich die Abstimmung über Sachfragen, die besonders Leitungskader der beiden Apparate regelmäßig suchten. Die eigenen dienstlichen Bestimmungen verpflichteten die Volkspolizei zu einer solchen Kooperation.

Das MfS überwachte zudem alle Mitarbeiter der dem Ministerium des Innern nachgeordneten Bereiche, was euphemistisch als "Abwehr" bezeichnet wurde. Zu diesem Zweck (wie auch zur verdeckten Anleitung der Volkspolizei) führte die Staatssicherheit heimlich IM, GMS und OibE in deren Reihen. Zuletzt war etwa jeder elfte Volkspolizist (bzw. mehr als 5.000 von insgesamt knapp 60.000 Mitarbeitern) als Zuträger verpflichtet. Volkspolizisten fanden sich hierzu oft bereit, insbesondere wenn sie dem SED-Regime weltanschaulich nahestanden und dies der eigenen Karriere förderlich zu sein schien.

Wie in anderen Sicherungsbereichen auch, waren die Zuträger in leitenden sowie geheimhaltungsbedürftigen Bereichen besonders zahlreich. Unter den Chefs von Hauptabteilungen, ihren Stellvertretern sowie den Referatsleitern im Ministerium des Innern war bereits Mitte der 50er Jahre jeder zwölfte zugleich inoffiziell für die Staatssicherheit tätig. Mitte der 70er Jahre befanden sich unter den fünf Stellvertretern von Innenminister Friedrich Dickel zwei aktive und zwei ehemalige IM.

Da die obersten Funktionsträger ohnehin kooperierten, setzte die Staatssicherheit ab Mitte der 80er Jahre verstärkt auf die offizielle Zusammenarbeit und führte unter den Leitern der zehn wichtigsten Hauptabteilungen und ihren Stellvertretern zuletzt nur noch einen IM. Stattdessen warb sie ihre Zuträger nun stärker aus der zweiten Reihe bzw. in Schlüsselfunktionen.

Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen trugen dazu bei, dass die Geheimpolizei über die Verfehlungen von Volkspolizisten gut im Bilde war. Einstellungen, Beförderungen in Leitungsfunktionen und selbst ein Fachschulstudium bedurften ihrer Zustimmung, politische, charakterliche, familiäre oder andere Unsicherheitsfaktoren führten zur Ablehnung. In der Praxis wurden vor allem verschwiegene Westkontakte und ideologische Unklarheiten bemängelt, aber auch Alkoholismus, Diebstahl, Bestechlichkeit und andere Delikte der allgemeinen Kriminalität.

Aufgrund so bekannt gewordener Verdachtsmomente wurden in den 80er Jahren jährlich mehr als 500 Mitarbeiter der dem Ministerium des Innern nachgeordneten Bereiche in OV oder OPK bearbeitet bzw. etwa jeder 100. Volkspolizist. Dies mündete dann in etwa 150 Entlassungen pro Jahr. Durch seine Überprüfungs- und Überwachungspraxis trug das MfS mit dazu bei, dass bei der Volkspolizei politische Zuverlässigkeit und Loyalität oftmals stärker zählten als fachliche Qualifikation und Charakterstärke. Zugleich wurden aus den Reihen der Volkspolizei vielversprechende Nachwuchskader für den eigenen Apparat rekrutiert sowie ältere oder leistungsschwache Mitarbeiter dorthin abgeschoben.

Literatur

  • Lindenberger, Thomas: Volkspolizei. Herrschaftspraxis und öffentliche Ordnung im SED-Staat 1952-1968. Köln 2003.
  • Wunschik, Tobias: Hauptabteilung VII: Ministerium des Innern, Deutsche Volkspolizei (MfS-Handbuch). Berlin 2009.

Tobias Wunschik