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MfS-Lexikon

Vorlauf Operativ

Material bei "Verdacht von Feindtätigkeit", das von seiner Relevanz zunächst nicht die Eröffnung eines OV rechtfertigte.

Gemäß einer Weisung des Büros der Leitung vom 20.05.1960 war dann eine Akte Vorlauf Operativ (auch: Vorlaufakte Operativ) anzulegen. Spätestens nach sechs Monaten sollte die Prüfung auf Eignung zum OV abgeschlossen sein. Als Vorgänger der Akte Vorlauf Operativ gilt der Überprüfungsvorgang. Mit der in der Richtlinie 1/76 geforderten "zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterial für Operative Vorgänge" verlor der Vorlauf Operativ seine Funktion.

Christian Halbrock, Ilko-Sascha Kowalczuk