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MfS-Lexikon

VSH-Erfassung

Erfassungsart in der zentralen Personenkartei F 16.

Bei Ausländern sowie DDR-Bürgern mit ständigem Wohnsitz im Ausland, die in die VSH-Kartei einer operativen Diensteinheit aufgenommen wurden, erfolgte – sofern sie nicht in der Zentralen Personendatenbank oder aktiv auf der Grundlage von registrierten Vorgängen verzeichnet waren – eine Erfassung in der F 16 mit dem Vermerk "VSH". Dabei handelte es sich lediglich um eine passive Erfassung.

Roger Engelmann