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MfS-Lexikon

Zivilbeschäftigter (ZB)

MfS-Angehöriger, der nicht in einem militärischen Dienstverhältnis, sondern in einem normalen Arbeitsrechtsverhältnis stand (siehe auch hauptamtlicher Mitarbeiter). Es handelte sich dabei überwiegend um Handwerker und Hilfskräfte, z.B. Küchenhilfen, Hausmeister in Ferienobjekten, Kellner oder Krankenschwestern in den Kindereinrichtungen. 1960 wurde bereits ein Teil dieser Beschäftigten "aus Gründen der erhöhten Wachsamkeit" in ein militärisches Dienstverhältnis übernommen, vor allem in Dienstgebäuden tätige Handwerker. 1973 erreichte die Zahl der ZB mit 2.658 einen Spitzenwert.

1976 wurde der Bestand massiv abgebaut und die überwiegende Zahl der ZB als Berufssoldaten attestiert. Von 1975 bis 1977 sank die Zahl von 2.480 auf 491 zivile Mitarbeiter. 1989 gab es nur noch 185 ZB. An die ZB wurden weniger strenge kaderpolitische Anforderungen gerichtet; u.a. mussten sie nicht Mitglied der SED sein. Sie waren im FDGB organisiert, der seit den 70er Jahren über eine eigene Kreisorganisation im MfS verfügte; ihre Bezahlung war in einem eigenen Rahmenkollektivvertrag geregelt.

Jens Gieseke