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Pressemitteilung

Bundestag bestätigt Konzept zur Zukunft der Stasi-Unterlagen

Jahn: "Eine Entscheidung für eine dauerhafte und zeitgemäße Nutzung der Stasi-Unterlagen zur Stärkung der Demokratie"

Den heutigen Beschluss des Deutschen Bundestages zum „Konzept für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen durch Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv“ begrüßt der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn als einen nächsten Meilenstein zur Sicherung und Nutzung der Stasi-Unterlagen in der Zukunft.

„Mit diesem Beschluss werden die Stasi-Unterlagen in absehbarer Zeit auch strukturell Teil des „Gedächtnisses der Nation“ und es wird eine Grundlage für eine dauerhafte und zeitgemäße Nutzung dieser besonderen Dokumente geschaffen. Sie gelten den Opfern der Diktatur als Nachweis ihrer Verfolgung und sind für die Gesellschaft eine wichtige Quelle für die Erinnerung. Der Einblick in das Stasi-Unterlagen-Archiv kann über die Mechanismen der Diktatur aufklären und für die Herausforderungen der Demokratie sensibilisieren. Diese Wirkung hat das Archiv seit fast 30 Jahren ermöglicht. Es gilt nun diese Geschichte zu würdigen, die Nutzung der Stasi-Unterlagen zukunftssicher zu machen und sie für den Diskurs der nächsten Generationen zu ertüchtigen.“

Roland Jahn
Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen

Die Öffnung des Stasi-Unterlagen-Archivs war eine Errungenschaft der Friedlichen Revolution und weltweit erstmalig. Die Nutzung der Akten zur Aufklärung über die Mechanismen der SED-Diktatur und Auseinandersetzung mit der Vergangenheit fand und findet eine hohe internationale Beachtung. 

"Gerade im 30. Jahr der Friedlichen Revolution ist ein guter Zeitpunkt gekommen, für diese wichtige Errungenschaft der Friedlichen Revolution - der Zugang zu den Akten - eine zeitgemäße Form zu finden, um diese Akten für die nächsten Generationen zur Verfügung zu stellen“, ergänzte Jahn. „Dabei ist zentral, dass der Aktenzugang unverändert möglich ist und die Erhaltung und Digitalisierung der Akten finanziell abgesichert ist. So können endlich notwendige Investitionen getätigt werden. Wichtig ist aber auch, dass die Erfahrungen, die wir mit den Bundesbeauftragten als Anwälte der Opferinteressen gemacht haben, nicht außen vorgelassen werden.

Das Konzept legt für die Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv folgende Rahmenbedingungen fest:

  • Die Sichtbarkeit der Eigenständigkeit des Stasi-Unterlagen-Archivs mit internationaler Vorbildwirkung bleibt auch nach der Integration erhalten.
  • Das Stasi-Unterlagen-Gesetz bleibt als eigenständiges Gesetz erhalten.
  • Arbeits- und Serviceleistungen sollen verbessert werden, insbesondere Digitalisierung und archivgerechte Lagerung.
  • Zugang und Nutzung der Stasi-Unterlagen für die Gesellschaft soll verbessert werden, und die Grundlagenforschung beim Stasi-Unterlagen-Archiv wird zu einer quellenkundlichen Forschung weiterentwickelt.
  • Das Projekt der Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen wird fortgesetzt.
  • Der Standort der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg soll als "Ort deutscher Diktatur- und Demokratiegeschichte" mit Bildungs- und Informationsangeboten der Akteure vor Ort weiterentwickelt und als Archivzentrum zur SED-Diktatur ausgebaut werden.

Der Beschluss formuliert zudem insgesamt drei noch zu treffende Entscheidungen. Neben der Weiterentwicklung des Amtes des Bundesbeauftragten soll auch die zukünftige Struktur der Außenstellen unter Einbeziehung des Bundesratsbeschlusses von 2017 konkret entschieden werden. Eine dritte Entscheidung sei zu treffen darüber, dass die Forschung über die Diktaturen des 20. Jahrhunderts in Deutschland und Europa gestärkt wird und die Schaffung eines eigenen Forschungszentrums dafür geprüft wird.

In der Beratung wurde zusätzlich die neunte Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes beschlossen, die eine Überprüfung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und von Parlamenten auf jetziger Grundlage bis zum Jahr 2030 ermöglicht.
Schließlich wurde auch der 13. Tätigkeitsbericht des BStU angenommen.

Weitere Informationen

  • Alle Dokumente zur heutigen Entscheidung finden Sie auf der Webseite des Deutschen Bundestags.
  • Weitere Informationen, FAQs und eine Chronologie finden Sie bei BStU in Zukunft.

Kontakt zur Pressestelle

Elmar Kramer, Stellv. Pressesprecher

Pressesprecher

Elmar Kramer

Telefon: 030 18 665-7181
E-Mail: elmar.kramer@bundesarchiv.de