Bürgerrechtsgruppen beobachten die Kommunalwahlen
Der 7. Mai 1989 sollte zu einem wichtigen Datum in der Geschichte der DDR werden: nicht weil an diesem Tag Kommunalwahlen stattgefunden haben und auch nicht, weil das Wahlergebnis verfälscht worden ist. Beides war regelmäßig der Fall. Neu war, dass es Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtlern gelang, die Fälschung nachzuweisen, und dass die Staatssicherheit unfähig war, das zu verhindern. Beides zeigt, dass der Machtapparat bereits erheblich an Wirksamkeit eingebüßt hatte. Für das ohnehin geringe Ansehen des Regimes war der Verlauf dieser Kommunalwahlen eine mittlere Katastrophe. Wie es dazu kam, wird im folgenden dokumentiert.
Die Staatssicherheit war von den Aktivitäten der Bürgerrechtsgruppen nicht überrascht. Sie war bestens darüber informiert. Bereits im Dezember 1988 hatte die für diesen Bereich zuständige Hauptabteilung XX deshalb davor gewarnt, gegen das Wahlgesetz der DDR zu verstoßen: Das würde von der Gegenseite ausgenutzt werden.
Selbstverständlich bedeutete das nicht, dass die Stasi (und die SED) auf das freie Spiel der politischen Kräfte vertraut hätte. Vielmehr sollten die Weichen bereits im Vorfeld der Wahlen so gestellt werden, dass nur das gewünschte Ergebnis dabei herauskommen konnte. Dabei ging es vor allem darum, dass nur solche Kandidaten aufgestellt wurden, die dem Regime genehm waren. Dafür zu sorgen war in erster Linie Aufgabe der SED, aber die Staatssicherheit hatte dieses Vorhaben abzusichern. Minister Erich Mielke gab dazu in einem Befehl zur Aktion "Symbol 89" umfangreiche Anweisungen.