In Halle mobilisierte ein Demonstrationszug der Arbeiter des Lokomotiv- und Waggonbaus (LOWA) Ammendorf entlang der Stalinallee die Beschäftigten aller anderen Betriebe in der Gegend.

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Erstürmung der SED-Bezirksleitung

In Halle sorgten seit dem frühen Morgen des 17. Juni 1953 die Nachrichten von RIAS (Rundfunkanstalt im amerikanischen Sektor) und NWDR (Nordwestdeutscher Rundfunk) über die Vorgänge in Ost-Berlin für Aufsehen. Die Arbeiter des Lokomotiv- und Waggonbaus (LOWA) Ammendorf, einem Vorort am südlichen Stadtrand, waren die ersten, die ihre Arbeit unterbrachen. Gegen 09:30 Uhr setzte sich der Demonstrationszug mit über 2.000 Teilnehmenden in Bewegung. Dieser Marsch war der Auslöser des Volksaufstandes in Halle. Entlang der Strecke auf der Stalinallee (heute Merseburger Straße) befanden sich die meisten Fabriken. Vortrupps der Waggonbauer bemühten sich, die Arbeiterinnen und Arbeiter der angrenzenden Betriebe zum Mitmachen zu ermuntern. Manchmal drangen sie auch in die anderen Betriebe ein und appellierten an die Solidarität der Beschäftigten. Auf diese Weise gelang es, alle Einrichtungen an der Stalinallee zum Streik und zur Demonstration zu ermuntern.

Die Demonstranten erreichten gegen 11:45 Uhr den Thälmannplatz (heute Riebeckplatz). Mittlerweile war die Menge auf über 8.000 Menschen angewachsen. Gegen 12:00 Uhr war das Gerichtsgebäude am Hansering erreicht. 20 bis 30 Demonstranten stürmten in das Gebäude und befreiten einen Angeklagten. Er war der Einzige, gegen den an diesem Tag verhandelt wurde. Da zu diesem Zeitpunkt eine einheitliche Führung der Demonstration fehlte, begann der Demonstrationszug allmählich auseinanderzufallen. Es bildeten sich drei Marschblöcke und etliche kleinere Gruppen, die von nun an auf verschiedenen Wegen durch die Stadt zogen.

Vor der SED-Bezirksleitung am Marx-Engels-Platz (heute Steintor) hatten sich gegen 12:30 Uhr etwa 1.000 Menschen versammelt. Mehr als 300 Demonstranten stürmten das "Haus der Einheit". Die zum Schutz abkommandierten Volkspolizisten wurden entwaffnet und verjagt. Die SED-Funktionäre schlossen sich ängstlich in ihren Zimmern ein. Auch ein später gestarteter Befreiungsversuch eines Trupps der Volkspolizei scheiterte.

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Angriffe auf Zuchthaus und Untersuchungsgefängnis

Nach dem Sturm auf das SED-Gebäude setzte der Zug seinen Weg zum Rat des Bezirks fort und erstürmte auch dieses Haus. Am frühen Nachmittag standen dann 700 Demonstranten vor dem berüchtigten Zuchthaus "Roter Ochse". Sie riefen: "Wir wollen die Gefangenen haben! Gebt die Gefangenen frei! Gebt unsere Brüder frei!". Bald darauf versuchten sie, die Haftanstalt zu erstürmen. Mit einem Lastwagen wurde das große Hoftor aufgedrückt. Die zum Schutz des Zuchthauses abkommandierten Volkspolizisten erwarteten die Aufständischen auf dem Gefängnishof. Sie schossen mit Gewehren auf die Anstürmenden. Fünf Aufständische starben am "Roten Ochsen", weitere erlitten Schussverletzungen. Nach zwei weiteren vergeblichen Angriffen vertrieben sowjetische Panzer gegen 16:00 Uhr die letzten Aufständischen vor dem "Roten Ochsen".

Erfolgreicher verlief die Erstürmung eines zweiten Gefängnisses, der sogenannten Untersuchungshaftanstalt in der Kleinen Steinstraße. Dort hatten bereits am 15. Juni 1953 etwa 300 Menschen die Freilassung aller politischen Gefangenen gefordert. Am 17. Juni zogen gegen 12:20 Uhr 2.000 Demonstranten zu der Haftanstalt und forderten erneut die Freilassung. Als nichts geschah, begannen sie, das Gefängnis von zwei Seiten zu attackieren. Die zum Schutz abkommandierten Polizisten wurden tätlich angegriffen und entwaffnet. Die Aufständischen drangen in das Gebäude ein, wobei einer von ihnen angeschossen wurde. Schließlich schlossen die Vollzugsbeamten sämtliche Zellen auf, so dass bis 16:00 Uhr alle 245 Häftlinge aus dem Gefängnis befreit waren.

Befreiung der "SS-Kommandeuse" Erna Dorn

Unter den in der Strafvollzugsanstalt Kleine Steinstraße befreiten Häftlingen befand sich auch eine Frau, die nach eigenen Aussagen den Namen Erna Dorn trug. Sie hielt sich in der Haftanstalt auf, weil sie im Mai 1953 wegen Naziverbrechen zu einer Zuchthausstrafe verurteilt worden war. Das Bezirksgericht hatte Erna Dorn für schuldig befunden, als Beamtin der Gestapo und KZ-Aufseherin Gefangene schwer misshandelt und gar in den Tod getrieben zu haben. Das Merkwürdige an diesem Fall bestand jedoch darin, dass sich Erna Dorn ausschließlich selbst belastet hatte. Von den vier Zeuginnen, die gegen Erna Dorn aussagen sollten, hatten zwei sie weder im KZ noch bei der Gestapo gesehen und die anderen zwei Zeuginnen waren zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung spurlos verschwunden.

Trotzdem wurde sie verurteilt und am 20. Juni von der SED-Bezirkszeitung "Freiheit" sogar zur "SS-Kommandeuse" hochstilisiert. Die SED-Führung benutzte den "Fall Dorn" als vermeintlichen Beweis für den faschistischen Charakter des Aufstandes am 17. Juni 1953. Erna Dorn selbst wurde bereits fünf Tage nach dem Sturm auf die Untersuchungshaftanstalt vom Bezirksgericht Halle als "Rädelsführerin des faschistischen Putsches" zum Tode verurteilt und damit zur Legende. Der Mythos von der "SS-Kommandeuse" in Halle prägte weitreichend die Vorstellung vieler DDR-Bürger von den Ereignissen am 17. Juni 1953. Er ist zum Teil noch heute in Memoiren und Erzählungen von Augenzeugen des Volksaufstandes zu finden.

Erna Dorn

Von den vier Zeuginnen, die gegen Erna Dorn aussagen sollten, hatten zwei sie weder im KZ noch bei der Gestapo gesehen und die anderen zwei Zeuginnen waren zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung spurlos verschwunden.

Es ist bis heute nicht gelungen, endgültig zu klären, wer diese Frau wirklich gewesen ist und ob Erna Dorn ihr richtiger Name war. Die von 1949 bis 1953 in Halle angelegte Gerichtsakte stellt den einzigen Nachweis für den Lebensweg der Erna Dorn dar. Aus der Zeit vor 1945 konnten bisher nirgendwo Dokumente gefunden werden. Das bedeutet aber, dass alle Tatsachen über sie im wesentlichen auf ihren eigenen Aussagen bei Vernehmungen beruhen. Dabei ist nicht bekannt, ob sie bei den Vernehmungen, insbesondere nach dem 17. Juni, misshandelt und zu bestimmten Aussagen gezwungen wurde. Der Sachverhalt, dass sich Erna Dorn seit 1951 in immer größerem Maße selbst belastete, lässt diese Vermutung jedoch aufkommen. Darüber hinaus verstrickte Erna Dorn sich während der vielfach geforderten Darstellung ihrer Biografie selbst in einige Widersprüche. Und die vier Zeugenaussagen über ihre Tätigkeit vor 1945 trugen auch nicht zur Aufhellung ihres Lebensweges bei. Für die Handlungen Erna Dorns, die ihr unterstellt wurden, nachdem sie aus dem Gefängnis am 17. Juni 1953 befreit worden war, konnten Polizei und Staatssicherheitsdienst ebenfalls keine Zeugen ermitteln.

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Erna Dorn

Aus den vorliegenden Akten ergibt sich ein sehr verworrener Lebenslauf. Erna Dorn, geborene Kaminsky, wurde am 17. Juli 1911 in Tilsit in Ostpreußen als Tochter des kaufmännischen Angestellten Arthur Kaminsky geboren. Nach dem Besuch der Höheren Mädchenschule und einer Lehre bei der Industrie- und Handelskammer in Königsberg bekam sie 1932 eine Anstellung im Polizeipräsidium Königsberg. Bereits an dieser Stelle beginnen die ersten Widersprüche. Denn Erna Dorn behauptete in einer Aussage, nur als Stenotypistin tätig gewesen zu sein, in einer anderen meinte sie aber, als Polizeiassistentin gearbeitet zu haben. "Ende 1934 Anfang 1935 kam ich dann zur Gestapo. Bis 1941 war ich bei der Gestapo tätig und kam 1941 zur politischen Abteilung ins Konzentrationslager Ravensbrück." Genauso rätselhaft und undurchsichtig waren die Ausführungen Erna Dorns über ihre Tätigkeit als Mitarbeiterin der Politischen Abteilung im Konzentrationslager (KZ) Ravensbrück.

Von Vernehmung zu Vernehmung gab sie einen anderen Dienstrang sowie eine andere Tätigkeit an und ihre Beschreibungen des KZ wiesen gravierende Fehler auf. Auf den Namenslisten der SS-Einheiten des KZ Ravensbrück, die sich heute im Archiv der Gedenkstätte Ravensbrück befinden, ist weder der Name Erna Kaminsky noch der Name Erna Dorn zu finden.

Ab Mai 1945 lässt sich der Lebensweg Erna Dorns anhand einiger Dokumente nachweisen. Nach diesen Unterlagen vollzog Erna Dorn im Frühjahr 1945 einen Identitätswechsel. Seit dem 12. Mai 1945 verfügte sie über einen Entlassungsschein aus dem KZ Hertine in Tschechien sowie über einen falschen Namen. Sie nannte sich nun Erna Brüser, geborene Scheffler, und lebte die folgenden sechs Jahre in der Rolle eines vermeintlichen KZ-Häftlings. Die Wandlung Erna Dorns von einer mutmaßlichen Täterin zum Opfer der Nazidiktatur schien vollkommen zu sein, als sie noch im Jahr 1945 der KPD (ab 1946 SED) beitrat. In ihrer "Rolle" als KZ-Häftling muss sie recht überzeugend gewesen sein. Denn es gelang ihr sogar, einen ehemaligen Spanienkämpfer und "Kämpfer gegen den Faschismus", einen Offizier der Volkspolizei (VP), zu täuschen. Mit ihm ging sie im Dezember 1945 als Erna Brüser die Ehe ein. Das Paar zog bald darauf in eine eigene Zweiraumwohnung. Hier bot der VP-Angehörige seiner Ehefrau die Möglichkeit, ab März 1946 das Leben einer Hausfrau zu führen.
Im Jahr 1948 bekam Erna Dorn aber ein größeres Problem. Im August dieses Jahres fand in Halle der Prozess gegen die KZ-Aufseherin Gertrud Rabestein statt. In diesem Prozess sollte Erna Dorn als Zeugin vernommen werden. Vermutlich befürchtete sie, dass ihre mühsam aufgebaute Identität im Gerichtssaal Schaden nehmen könnte. Deshalb versuchte sie, sich der Aussageaufforderung mit dem Vorwand zu entziehen, sie sei schwanger.

„Sie [Dorn] entzog sich dieser Pflicht und spielte, sage und schreibe zwei Jahre lang mit Kissen ausgestopft, die schwangere, nicht vernehmbare Frau.“

Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes

Die Vortäuschung einer Schwangerschaft half Erna Dorn jedoch nicht nur aus dieser Zwangslage. Sie nutzte diesen Vorwand auch, um in den Genuss der Sonderzuteilung für Schwangere zu kommen. Daraufhin wurde sie im Januar 1950 wegen "Betrug und Wirtschaftsvergehen" zu elf Monaten Gefängnis verurteilt. Von nun an ging es mit ihr bergab. Der Verurteilung folgte prompt der Ausschluss aus der SED und noch im Dezember 1949 ließ sich ihr Ehemann von ihr scheiden. Er untersagte ihr sogar mit einer notariellen Erklärung, weiterhin den gemeinsamen Familiennamen zu führen.

Vom Zeitpunkt ihrer ersten Verhaftung Ende 1949 bis zur Hinrichtung im Jahr 1953 hielt sich Erna Dorn fast ausschließlich in Strafvollzugsanstalten auf. Nachdem sie die erste Strafe verbüßt hatte, blieb sie nur wenige Wochen auf freiem Fuß. Dann wurde sie im Januar 1951 erneut von der Polizei festgenommen. Die arbeits- und obdachlose Dorn hatte mit Komplizen unter anderem die Koffer von Reisenden im Halleschen Bahnhof gestohlen. Deshalb verurteilte ein Hallesches Gericht Erna Dorn 1951 zu einem Jahr und sechs Monaten Zuchthaus. Im gleichen Jahr begann jene Phase, in der die Dorn sich mit zum Teil grotesken Geschichten immer stärker selbst belastete. Ob sie sich dabei nur vor ihren Mitgefangenen hervortun oder aber zugleich an Menschen rächen wollte, von denen sie sich verraten fühlte, muss dahingestellt bleiben.

Zuerst beschäftigte sie die Untersuchungsbehörden mit Legenden von ihrer angeblichen Agenten- und Spionagetätigkeit. Dann behauptete sie, ihr Ex-Ehemann sei in Wirklichkeit der ehemalige KZ-Kommandant von Ravensbrück, was sehr aufwendige und für den Betroffenen unangenehme Untersuchungen nach sich zog. Schließlich verbreitete sie die Geschichte über ihre Arbeit bei der Polizei und der Gestapo. Letzteres hatte zur Folge, dass Erna Dorn, nachdem sie noch einmal zwei Wochen auf freiem Fuß gewesen war, wegen Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit wieder verhaftet und schließlich am 21. Mai 1953 vom Bezirksgericht Halle zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Dabei stützte sich das Gericht ausschließlich auf die "Einlassungen der Angeklagten und das bei den Akten vorliegende Beweismaterial, das sich aus Vernehmungsprotokollen zusammensetzt". Diese sehr dürftige Beweislage führte offensichtlich zu dem für die damaligen Verhältnisse noch relativ niedrigen Strafmaß gegen eine "KZ-Aufseherin".

Drei Wochen nach ihrem Prozess befand sich Erna Dorn in der Strafvollzugsanstalt II in der Kleinen Steinstraße. Warum sie sich gerade zu dieser Zeit in der Strafvollzugsanstalt II aufhielt, konnte bisher ebenfalls nicht geklärt werden. Eine der Hypothesen besagt, dass sie dort auf eine Verlegung in ein Zuchthaus wartete. Dadurch erlebte sie am 17. Juni 1953 die Erstürmung des Gefängnisses mit und war unter den 245 befreiten Häftlingen, die gegen 16.00 Uhr die Haftanstalt verließen.

Durch diesen Zufall wurde Erna Dorn unfreiwillig in die Ereignisse am 17. Juni hineingezogen und bald eine der bekanntesten Personen des Volksaufstandes. Eigentlich erging es ihr so wie den meisten frei gelassenen Häftlingen, sie blieb nur wenige Stunden auf freiem Fuß. Bereits am Mittag des 18. Juni wurde sie wieder verhaftet und zurück in das Gefängnis gebracht. Doch was die Dorn in den dazwischenliegenden Stunden, insbesondere in der Zeit von ihrer Entlassung bis zum Beginn der Ausgangssperre um 21.00 Uhr, getan hatte oder aber getan haben soll, darum ranken sich bis heute Legenden. Denn es gab weder Zeugen noch irgendeine Notiz in den vielen Berichten der Polizei und der SED über das Geschehen am 17. Juni 1953. Alle Berichte über die Handlungen Erna Dorns zwischen 16.00 Uhr und 21.00 Uhr beruhten ausschließlich auf den Aussagen von Dorn selbst.

Diese Aussagen hatte sie in einem Verhör am 21. Juni 1953 beim MfS gemacht, dem einzigen Verhör nach ihrer erneuten Verhaftung. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Angeklagte bei dieser Vernehmung mit Gewalt zu ihren Geständnissen gezwungen worden ist. Aus dem Verhörprotokoll geht hervor, dass die, nach der Befreiung aus dem Gefängnis obdachlose Erna Dorn von Demonstranten oder Mithäftlingen den Hinweis erhielt, die Evangelische Stadtmission Weidenplan 4 aufzusuchen. Dort nahm man sie auf, gab ihr Zivilkleidung, etwas zu essen und eine Schlafmöglichkeit. Die Aussagen in diesem einen Verhör sowie ein dubioser Brief, den Erna Dorn angeblich am 18. Juni an ihren Vater geschrieben haben soll, waren die einzigen Beweismittel der Bezirksstaatsanwaltschaft Halle gegen Erna Dorn.

Auf der Grundlage dieser "Beweise" wurde Erna Dorn am 22. Juni 1953 in einer dreieinhalbstündigen Abendsitzung vom Bezirksgericht Halle zum Tode verurteilt. Die Berufung ihres Pflichtverteidigers sowie ein Gnadengesuch an DDR-Präsident Pieck wurden abgelehnt, weil sie angeblich in Halle eine der Haupträdelsführerinnen gewesen sei. Am 28. September 1953 brachte man Erna Dorn in eine Strafvollzugsanstalt nach Dresden, wo sie am 01. Oktober 1953 hingerichtet worden ist.

Erna Dorn oder wie jene Frau auch immer geheißen hat, hat den Ereignissen am 17. Juni 1953 in Halle nicht ihren Stempel aufdrücken können. Für diese Legende sorgten erst die Artikel in den Tageszeitungen der SED, die diese dubiose Frau und ihren undurchsichtigen Lebenslauf benutzten, um den Volksaufstand als "faschistischen Putschversuch" zu verunglimpfen. Erna Dorn war eher ein Opfer des 17. Juni, denn die zufällige Befreiung aus der Haft kostete sie letztendlich das Leben. Das Todesurteil des Bezirksgerichts Halle vom 22. Juni 1953 war in keiner Weise gerechtfertigt. Deshalb wurde dieses Urteil 41 Jahre später, im Jahr 1994, vom Landgericht Halle "für rechtswidrig erklärt und aufgehoben".

Großkundgebung auf dem Hallmarkt

Am Nachmittag des 17. Juni war den Streikführern aus den Betrieben die Führung weitgehend entglitten. Um den Forderungen der Aufständischen einen stärkeren Ausdruck verleihen zu können, bildete sich zwischen 13:30 und 14:00 Uhr ein zentrales Streikkomitee der Stadt Halle. Diese zentrale Streikleitung koordinierte von nun an die Aktionen. Sie rief alle Bürgerinnen und Bürger auf, am Abend zu einer Kundgebung auf den Hallmarkt zu kommen. Ungeachtet des bereits befohlenen Ausnahmezustandes hatten sich um 18:00 Uhr auf dem Hallmarkt und in den angrenzenden Straßen bis zu 60.000 Menschen versammelt. Die SED hatte dies verhindern wollen, war aber am Widerstand sowjetischer Offiziere gescheitert. Diese erklärten, eine so große Menschenmenge sei ohne Truppenverstärkung kaum zu beherrschen. So konnte eine der größten Kundgebungen des Volksaufstandes stattfinden.

Die Großkundgebung dauerte etwa eine Stunde. Es sprach unter anderem der Vorsitzende des zentralen Streikkomitees Herbert Gohlke. Doch während der letzten Ansprachen näherten sich sowjetische Panzer von drei Seiten dem Hallmarkt. Die Mehrzahl dieser Kampfwagen blieb am Rand der Menschenmenge stehen. Sie ließen ihre Motoren aufheulen, so dass bald niemand mehr ein Wort verstand. Dann ruckten die Panzer an und fuhren von mehreren Seiten langsam auf den Platz. Panzer und Soldaten brauchten nach dem Ende der Kundgebung aber noch über eine halbe Stunde, bis sie die Ansammlung aufgelöst hatten.

Nochmals formierte sich ein Demonstrationszug mit über 3.000 Teilnehmenden. Am Ende seines Weges nähert sich der Zug dem Gebäude der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit im Robert-Franz-Ring. Da peitschten Schüsse aus dem Stasi-Haus auf die verbliebenen 1.500 Demonstranten nieder. Ein junger Mann starb im Kugelhagel, mehrere erlitten schwere Verletzungen.

Am 18. Juni glich Halle einer belagerten Stadt. Deshalb gingen etliche Arbeiter gar nicht erst in ihre Fabriken. Die Mehrheit begab sich zwar in die Betriebe, beschäftigte sich jedoch mit der Fortsetzung des Streiks. Trotz umfangreicher Versuche der SED und der Betriebsleitungen, erneute Arbeitsniederlegungen zu unterbinden, traten die Belegschaften von 34 halleschen Betrieben erneut in den Streik. Erst am 20. Juni nahmen alle Arbeiter und Angestellten in Halle ihre Arbeit wieder auf. Der Ausnahmezustand blieb für die Stadt bis zum 11. Juli wirksam.

Der Kameramann Albert Ammer und die Kameraassistentin Jutta-Regina Lau filmten die Ereignisse um den Volksaufstand in Halle. Ammer wurde wegen dieser Aufnahmen von der Stasi verhaftet und zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Die DDR-Geheimpolizei beschlagnahmte auch seine Filmausrüstung und Filmaufnahmen.

Kameramann Ammer vom Studio Halle filmt mit seiner Schmalfilmkamera von der Ladefläche eines Lkw die Ereignisse in Halle. Neben ihm (im weißen Kleid) hockt seine Kameraassistentin.

Protest in den Leuna-Werken

Am Morgen des 17. Juni fand vor dem Bau 15 der Leuna-Werke "Walter Ulbricht" eine Protestversammlung statt. Etwa 400 bis 500 Menschen standen vor den Hallen, um über eine spontane Arbeitsniederlegung zu beraten. Bald schlossen sich auch fast alle anderen Abteilungen der Kundgebung an. Nur die Arbeiter an den Chemieanlagen blieben an ihren Plätzen, um Explosionsgefahren und Schäden an den Anlagen zu verhindern. Die "Walter-Ulbricht-Werke" waren zu diesem Zeitpunkt noch in sowjetischer Hand mit einem russischen Generaldirektor an der Spitze und einem deutschen Hauptdirektor als Stellvertreter. Die nun etwa 3.000 Versammelten forderten deshalb zuerst, den früheren deutschen Werkleiter wieder einzustellen. Einige Arbeiter holten ihn aus seiner Wohnung und trugen ihn auf Schultern durch das Werk. Ein Vertreter der neuen Werkleitung versuchte, die Anwesenden zu beruhigen. Es gelang ihm aber nicht. Er wurde am Sprechen gehindert. Selbst der alte Werkleiter konnte die Menge nicht beschwichtigen. In Sprechchören wiederholten Teilnehmer die Forderungen der Berliner Bauarbeiter, die sie im Radio gehört hatten. Hinzu kamen eigene Forderungen wie die Neuwahl der Gewerkschaftsleitungen sowie Trennung von SED und Gewerkschaft. Es ertönte auch das Deutschlandlied.

Audiobeitrag: Schilderungen der Geschehnisse in Halle durch einen Arbeiter der "Leunawerke"

In dieser Situation ergriff der Angestellte Friedrich Schorn die Initiative. Er wurde zum Hauptredner und Streikführer der Leuna-Werke. Er stellte unter anderem die Forderungen: den Namen des Werkes "Walter Ulbricht" zu beseitigen, den Werkfunk zu besetzen und den Betriebsschutz aufzulösen. Bald verkündete der Werkfunk die Forderungen der Streikenden nach Rücktritt der DDR-Regierung, Neuwahlen, Freilassung der politischen Gefangenen und Senkung der Arbeitsnormen. Gegen 11:30 Uhr setzte sich ein Demonstrationszug mit fast 7.000 Teilnehmern durch das Werksgelände in Bewegung. Überall wo der Zug vorbeikam, wurden die Propagandaplakate und Spruchbänder heruntergerissen.

Protestzug der Leuna-Arbeiter nach Merseburg

Die geschlossenen Werktore konnten die Demonstranten nicht aufhalten und der Betriebsschutz wagte nicht, einzuschreiten. So zog ein Demonstrationszug mit über 10.000 Teilnehmern aus den Leuna-Werken in Richtung Merseburg. In Merseburg kamen Demonstranten aus anderen Orten des Kreises hinzu. Die Streikführer der Leuna-Werke bildeten mit den Streikleitungen anderer Betriebe des Landkreises ein Kreisstreikkomitee. Ihm gehörten 25 Personen an. Zum Vorsitzenden war Friedrich Schorn gewählt worden. Schließlich gelang es, die SED-Kreisleitung, das Volkspolizeikreisamt, die Kreisdienststelle der Staatssicherheit und weitere öffentliche Gebäude zu besetzen. Die Aufständischen stürmten auch das Gefängnis sowie Haftarbeitslager und befreiten sämtliche Häftlinge.

Gegen 14:00 Uhr befand sich Merseburg nahezu vollständig in den Händen der Aufständischen. Auf dem Uhlandplatz fand eine Kundgebung statt. Auch dort war Friedrich Schorn der Hauptredner. Er forderte die Demonstranten nun auf, in die Betriebe zurückzukehren, dort nichts zu zerstören und weiter zu streiken. Als am Nachmittag die ersten sowjetischen Truppen in Merseburg eintrafen, gingen die Aufständischen zurück in ihre Betriebe und von dort zumeist nach Hause.

Literatur

Publikation

Spitzbart, Bauch und Brille - sind nicht des Volkes Wille!

Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 in Halle an der Saale

Der Aufstand am 17. Juni 1953 in der DDR war die erste große Volkserhebung innerhalb des sowjetischen Machtbereichs nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Die Stadt Halle an der Saale bildete im mitteldeutschen Industriegebiet ein Zentrum der Protestaktionen.

  1. Gera
  2. Karl-Marx-Stadt