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Publikation

Das "NS-Archiv" des Ministeriums für Staatssicherheit

Stationen einer Entwicklung

Dagmar Unverhau (Hg.)

Reihe
Archiv zur DDR-Staatssicherheit

Umfang
258 Seiten

Auflage
2. durchgesehene Auflage, Münster 2004

Verlag
LIT Verlag

Preis
19,90 €

ISBN
3-8258-3512-x

Sprache
Deutsch

Band 1

Inhalt

Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR hatte sich in den Besitz sehr vieler originaler NS-Akten gebracht. Erstmals erfuhr eine breite Öffentlichkeit davon durch einen reißerisch aufgemachten Artikel der "Berliner Zeitung" vom 10.02.1990: "Ein Bürgerkomitee entdeckte Spezialarchiv". Zwei Tage zuvor war dieses aufgrund eines Beschlusses des Zentralen Runden Tisches in die "Rechtsträgerschaft des Zentralen Staatsarchivs" der DDR überführt worden. Es handelt sich um eine geheime politisch-operative Dokumentenablage der Abteilung 11 der MfS-Hauptabteilung (HA) IX. Die HA fungierte gemäß § 88 der DDR-Strafprozeßordnung als Untersuchungsorgan für die damaligen politischen Straftaten. Die Abteilung 11 war für die "Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen" zuständig. Von ehemaligen Offizieren dieser Abteilung ist während und nach dem Untergang der DDR viel Verklärendes über diese Dokumentenablage geschrieben worden, so als habe ein historisches Archiv der Staatssicherheit existiert.

Da Vorurteil und Vergessen bzw. Verdrängen oft Hand in Hand zu gehen scheinen, muß die Auseinandersetzung mit der Geschichte "heilen". Ein Blick auf die eigentliche Bestimmung dieses Archivs im System der Staatssicherheit ist unerläßlich, um zu erkennen, daß es hier nicht um ein normales und schon gar nicht um ein historisches Archiv geht. Immer wieder muß betont werden, daß sich das MfS die darin verwahrten Unterlagen jenseits aller archivischen Grundsätze angeeignet hat, um sie für seine ganz speziellen Zwecke ausbeuten zu können. Die Entstehungsgeschichte der Abteilung IX/11 in den Jahren 1965 bis 1968, die im Zusammenhang mit der vorherigen Errichtung der Dokumentationsstelle zur zentralen Erfassung allen Materials der NS-Zeit (1933-1945) der Staatlichen Archivverwaltung (StAV) im Ministerium des Innern (MdI) im Frühjahr 1964 fokussiert wird, belegt dieses politisierte Vorgehen ganz eindeutig und definiert seinen Inhalt. Die Gründung der Dokumentationsstelle war seitens der zunächst federführenden Westkommission des Zentralkomitees der SED, ohne Beteiligung des MfS, als Antwort auf die westdeutsche Verjährungsdebatte gedacht. Vergleichbar der "Zentralstelle der Länderjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Verbrechen" in der BRD wollte sie sich einen Überblick über Nazi- und Kriegsverbrechen verschaffen, um "das Bonner Regime und seine revanchistische Innen- und Außenpolitik zu entlarven".

Die Bildung der Abteilung 11 der HA IX ist wiederum eine Reaktion des MfS auf die Errichtung der Dokumentationsstelle, um sich als "Herr der Akten" zu behaupten bzw. in Mielkes Worten ausgedrückt, daß "operativ Sorge dafür getragen werden muß, daß die […] noch nicht erfassten Aktenbestände unbedingt durch unsere Kontrolle gehen bzw. für unser Archiv eingezogen werden müssen" (April 1964). Das MfS konnte sich durchsetzen, und so kam es zu dem "Befund", der nach der Vereinigung am 20.02.1991 vom Präsidenten des Bundesarchivs im Innenausschuß so dargestellt wurde: "Originalunterlagen, also eigentliche Archivalien, die wir in der Dokumentationszentrale vermutet hatten, gab es hingegen nur in sehr geringem Umfang […] Tatsächlich sind diese Akten aber in einer zweiten Dokumentationszentrale, von deren Existenz wir erst im Laufe des Sommers letzten Jahres erfuhren, untergebracht. Das ist eine Dokumentationszentrale in der Freienwalder Straße [in Berlin]. Diese Zentrale war eine Einrichtung des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit."

Da dieses Buch "Stationen einer Entwicklung" nachzeichnet, wird geschildert, wie das "NS-Archiv" als einziges MfS-Archiv nicht in die Zuständigkeit des Sonderbeauftragten, des späteren Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, gelangte und wie dann endlich wegen der vom MfS angelegten Arbeitsvorgänge und Karteien Bestandsabgrenzungen zwischen dem Bundesarchiv und dem Bundesbeauftragten durchgeführt worden sind.

Zum Autor/Herausgeber

Dagmar Unverhau (Hg.)