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Zu sehen ist die Hand einer Mitarbeiterin mit schwarzem Stift beim Anonymisieren einer Stasi-Unterlage.

Warum werden Stasi-Unterlagen geschwärzt?

Jeder Mensch hat das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das Ministerium für Staatssicherheit über die eigene Person angelegt hat. Angaben zu anderen Betroffenen oder Dritten werden dabei allerdings geschwärzt, um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen.

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Anonymisierte Unterlagen bei der persönlichen Akteneinsicht

Alle zur eigenen Person aufgefundenen Unterlagen werden zur Einsichtnahme oder Herausgabe vorbereitet. Das Recht auf Akteneinsicht bezieht sich jedoch grundsätzlich nur auf Informationen, die die Antragstellerin bzw. den Antragsteller betreffen.

Informationen zu anderen Betroffenen oder Dritten müssen anonymisiert werden, um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen. Daher folgt eine Anonymisierung durch Schwärzen bestimmter Textpassagen oder ggf. ganzer Seiten. Bei der Akteneinsicht in die Originalunterlagen werden die betreffenden Seiten abgedeckt oder Ihnen entsprechend geschwärzte Kopien der Originalunterlage vorgelegt.

Die Namen bzw. Decknamen von hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes bleiben ungeschwärzt. Sie können nach der Akteneinsicht oder Kopienübersendung die Entschlüsselung der Decknamen beantragen.

Persönliche Daten in veröffentlichten Stasi-Unterlagen

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz regelt die Veröffentlichung von Archivbeständen nach strengen Datenschutzrichtlinien. Diese sehen vor, dass keine personenbezogenen Informationen veröffentlicht werden dürfen, es sei denn, die Informationen sind offenkundig. Aus diesem Grund sind zum Teil personenbezogene Informationen in veröffentlichten Stasi-Unterlagen geschwärzt, beziehungsweise in Videos, Fotos und Audioaufnahmen anonymisiert.

Personenbezogene Daten und Informationen, die nicht bereits offenkundig sind, müssen bei einer Veröffentlichung von Stasi-Unterlagen geschwärzt werden solange keine ausdrückliche Einwilligungserklärung vorliegt. Ohne die Einwilligung Wolf Biermanns hätten veröffentlichte Dokumente, wie der Reisepass, vorher entsprechend anonymisiert werden müssen. Dazu gehört z.B. das Schwärzen von Name, Geburtsdatum und Adresse sowie das Unkenntlichmachen des Passbildes.

 

Auszug mit Passbild aus dem vom MfS eingezogenen Reisepass von Wolf Biermann

Beispiele für die Anonymisierung personenbezogener Informationen

Die in den Beispielen fettgedruckten Passagen sind zu anonymisieren. Sie sind entnommen aus der Richtlinie zu § 32 Stasi-Unterlagen-Gesetz.

Informationen zu Betroffenen und Dritten

(Anton Alt ist nach der Aktenlage Betroffener, Eva Alt ist Dritte. Es liegen keine Einwilligungserklärungen vor)

"Der Anton Alt ist wohnhaft in Berlin, Müllerstraße 62. Er ist verheiratet mit Eva Alt, welche ärztliche Direktorin der Universitätsklinik ist. Anton Alt selbst war von 1975 bis 1980 Betriebsteilleiter des VEB "Gummiwerke Treptow."

Informationen zu Personen der Zeitgeschichte und Inhabern politischer Funktionen

(Walter Demos ist Parteivorsitzender)

"Demos entstammt aus kleinbürgerlichen Verhältnissen, legte das Abitur ab und begann 1939 ein Technikerstudium. Während des Krieges war er Oberfeldwebel im Bodenpersonal der Luftwaffe. Nach Rückkehr aus der Gefangenschaft erkrankte er an Tuberkulose. Seinen politischen Auffassungen nach neigt er zu Radikalität und attackiert politische Gegner mit unsachlichen, persönlichen Angriffen. In Tagebuchaufzeichnungen, welche durch eine operative Maßnahme beschafft wurden, erklärt er, dass 95 % seiner Parteimitglieder eine dumpfe, hirnlose Masse seien. Seine persönlichen Verhältnisse sind ungeordnet, er lebt zur Zeit in Scheidung und neigt dem Alkohol zu."

Informationen zu Amtsträgern

(Peter Scharf ist Staatsanwalt)

"Peter Scharf ist beim Bezirksgericht Neubrandenburg, Dezernat 2, als Staatsanwalt tätig. Er vertritt in den Verhandlungen konsequent die sozialistische Gesetzlichkeit. Da er im Fall Meier die ihm von uns gegebenen Hinweise zur Anklage befolgt hat, konnte die Maßnahme in hoher Qualität beendet werden.

Scharf ist verheiratet, hat 2 Kinder und betreibt in seiner Freizeit Segelsport. Da er zur Staatsanwaltschaft nach Berlin wechselt, besteht keine operative Notwendigkeit, ihn für unsere Diensteinheit zu werben."

(Die Informationen zu den Familienverhältnissen und zum Hobby sind zwar nicht überwiegend schutzwürdig, gehören aber nicht zu den Informationen zu einem Amtsträger in Ausübung seines Amtes. Insoweit gehören diese Informationen zur Personenkategorie Betroffener).

Informationen zu Mitarbeitern

"Der IMS wurde am 23.07.1971 für die inoffizielle Zusammenarbeit mit dem MfS auf der Grundlage der Überzeugung geworben. Er wurde zur Absicherung des Lehrlingswohnheimes des Chemiefaserwerkes Halle eingesetzt. In der Berichterstattung des IM ist seine Objektivität kennzeichnend. Charakterlich hat sich der IM jedoch zu seinem Nachteil entwickelt; er tritt überheblich und arrogant in Erscheinung, wodurch sein Umgangskreis zu Vorgesetzten und Kollegen auf dienstliche Begegnungen beschränkt worden ist. Dadurch ist der IM nur noch bedingt in der Lage, entsprechend seiner Einsatzrichtung wirksam zu werden. Hinzu kommt, dass der IM unter Einfluss von Alkohol zu unbedachten Handlungen neigt, die ihren Ausdruck in unsittlichen Annäherung an Frauen und der Störung der sozialistischen Beziehung finden. Aufgrund der genannten Entwicklung des IM wird die Verbindung zu ihm abgebrochen, das Material in der Abteilung XII zur Ablage gebracht."

Informationen zu juristischen Personen

(Bei Bartelt handelt es sich um einen Betroffenen)

"Der Bartelt ist seit dem 01.08.1982 bei der Firma Franz-Meyer GmbH als Entwicklungsingenieur tätig. Wie der IM aus einem Gespräch mit Bartelt erfuhr, sei die aus dem Günther Obotrit bestehende Geschäftsführung nicht in der Lage, auf die veränderte Marktsituation zu reagieren. Die Lage der Firma habe sich deshalb derart verschlechtert, dass die Rückzahlung der vom Bankhaus Beckenhusen eingeräumten Kredite gestundet werden mussten."