Direkt zum Seiteninhalt springen
Eine Frau und ein Mann nehmen im Lesesaal des Stasi-Unterlagen-Archivs Einsicht in Stasi-Akten.

Zugangsrechte für Forschung und Medien

Das Stasi-Unterlagen-Archiv unterstützt - seinem gesetzlichen Auftrag gemäß - Forschung und Medien (Presse, Rundfunk und Film) sowie Einrichtungen zur politischen Bildung bei der historischen und politischen Aufarbeitung der Tätigkeiten des Staatssicherheitsdienstes, der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR bzw. der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone sowie der nationalsozialistischen Vergangenheit. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen legt es auf Antrag Unterlagen zur Einsicht vor und gibt Kopien heraus.

Zum Inhalt springen

Antrag auf Akteneinsicht stellen

Hier können Sie sich das Antragsformular herunterladen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Ausfüllen des Antrags.

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular eigenhändig unterschrieben mit einem Vorblatt und/oder im Bedarfsfalle weiteren Erläuterungen

Falls Sie weitere Fragen zur Antragstellung haben oder Nachfragen und Ergänzungen zu laufenden Projekten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachreferate.

Dr. phil. Karsten Jedlitschka, Referatsleiter AU 5

Referatsleiter AU 5

Dr. phil. Karsten Jedlitschka

Telefon: 030 18 665-9051
Fax: 030 18 665-9059
E-Mail: GZ.AU5@bundesarchiv.de

Jörg Stoye, Außenstellenleiter Magdeburg

Referatsleiter AU 6

Jörg Stoye

Telefon: 030 18 665-9061
Fax: 030 18 665-9069
E-Mail: GZ.AU6@bundesarchiv.de

Antragsvoraussetzungen

Ihr Vorhaben muss thematisch abgrenzbar sein und der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeiten des Staatssicherheitsdienstes, der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen DDR bzw. der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone oder der nationalsozialistischen Vergangenheit dienen.

Darüber hinaus müssen Sie ein erkennbares Interesse nachweisen, die Forschungsergebnisse oder Medienbeiträge zu publizieren. Dies kann zum Beispiel durch die Veröffentlichung der Ergebnisse in laufenden Forschungsprojekten an Universitäten und ihnen gleichgestellten Einrichtungen geschehen oder durch die Verwendung der Erkenntnisse für Bücher, wissenschaftliche Aufsätze, Dissertationen, Magisterarbeiten, Arbeitsmaterialien für den Schulunterricht und die politische Bildung, für Rundfunk- und Fernsehbeiträge oder Zeitungs- und Zeitschriftenartikel erfolgen.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Bereitstellung themenrelevanter Informationen aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes beantragen.

Wenn Sie die Tätigkeiten des Staatssicherheitsdienstes, dessen Maßnahmen und Einflussnahme am Beispiel von bestimmten Personen untersuchen und darstellen möchten, sollten diese Personen für die Recherchen so genau wie möglich benannt werden. Angaben wie Geburtsdatum und -ort, aber auch die Anschriften aus der Zeit, zu der recherchiert werden soll, erleichtern die Suche. Es ist hilfreich, wenn Sie den Bezug der betreffenden Personen zum Staatssicherheitsdienst genauer erläutern.

Unterscheidung zwischen Forschungs- und Medienvorhaben

Aufgrund der verschiedenen Zugangsrechte zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes werden die Anträge vom Stasi-Unterlagen-Archiv nach Forschungs- und Medienvorhaben unterschieden. Vorhaben von Einrichtungen zur politischen Bildung werden je nach Ausrichtung und Publikationsart entweder wie Forschungs- oder wie Medienanträge gehandhabt.

Forschung ist ein Jedermannsrecht. Anträge von etablierten Forschungseinrichtungen wie Universitäten, Akademien und Instituten sowie von Forschern, die durch einschlägige Forschungstätigkeit bekannt sind, werden ohne weitere Prüfung zugelassen.

Auch als Privatperson können Sie einen Forschungsantrag stellen. Dazu müssen Sie allerdings die Seriosität und die Ernsthaftigkeit Ihres Vorhabens belegen, indem Sie beispielsweise ein Konzept, ein Exposé oder genaue Erläuterungen zum Vorhaben und zum Verwendungszweck vorlegen.

Presse-, Rundfunk- oder Filmanträge können sowohl Einzelpersonen als auch Redaktionen, Verlage oder Produktionsgesellschaften stellen. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte eine Kopie des Presseausweises, einen Projektauftrag oder ein Schreiben Ihres Auftraggebers bei oder machen Sie auf andere Weise die beabsichtigte journalistisch-redaktionelle Tätigkeit glaubhaft (z.B. durch Hinweise auf frühere Medienbeiträge).

Gebühren und Auslagen

Für alle Anträge entstehen Gebühren und Auslagen nach der Stasi-Unterlagen-Kostenordnung. Ausgenommen sind hiervon lediglich Arbeiten für öffentliche Stellen des Bundes und der Länder. Die Einzelheiten können Sie der Kostenordnung und dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis entnehmen.

Welche Informationen können herausgegeben werden?

Unterlagen ohne personenbezogene Informationen

Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen beinhalten (zum Beispiel Unterlagen zur Struktur des Staatssicherheitsdienstes und Dienstanweisungen) oder in denen diese anonymisiert wurden, können in Kopie herausgegeben werden. Gleiches gilt für Informationen, die offenkundig sind.

Informationen zu Betroffenen und Dritten

Informationen zu Betroffenen und Dritten dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verwendet werden (Ausnahmen siehe "Informationen zu Verstorbenen" und "Erweitertes Einsichtsrecht für Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen"). Möchten Sie diese Informationen einsehen, müssen Sie dem Stasi-Unterlagen-Archiv eine schriftliche Einwilligungserklärung vorlegen, die von der betreffenden Person unterzeichnet ist. In dieser Erklärung sollten auch die Antragsteller des Forschungs- oder Medienvorhabens, das Thema und die durchführenden Personen explizit genannt werden. Das Stasi-Unterlagen-Archiv kann Sie beim Einholen von Einwilligungserklärungen unterstützen.

Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger

Unterlagen, die Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger enthalten, kann das Stasi-Unterlagen-Archiv dann zur Verfügung stellen, wenn diese mit der jeweiligen zeitgeschichtlichen Rolle, der Funktionsausübung oder der Amtsausübung der betreffenden Person im Zusammenhang stehen. Voraussetzung ist, dass das Aufarbeitungsinteresse die persönlichen Schutzrechte der benannten Personen überwiegt.

Für Forschung und Medien sind personenbezogene Informationen dann zugänglich, wenn sie schon zum Zeitpunkt der Informationserhebung allgemein zugänglich, das heißt offenkundig waren. Dazu zählen Informationen aus öffentlich gehaltenen Reden. Auch Äußerungen gegenüber Dritten, mit deren Verschwiegenheit nicht gerechnet werden konnte, und Informationen, die nachweislich weder durch Verletzung des privaten Rückzugsbereichs noch des Rechts am gesprochenen Wort oder durch Spionage erlangt wurden, werden zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus hat die Forschung nach strenger Rechtsgüterabwägung Zugang zu Informationen, die der Staatssicherheitsdienst durch Spionage erlangt hat oder die sich aus von ihm gefertigten Berichten, Stellungnahmen, Zusammenfassungen von Wortlautprotokollen nach Abhörmaßnahmen und Verletzungen der Privatsphäre ergeben. Solche Informationen unterliegen jedoch besonderen Verwendungsregeln, über die jeder Forscher und jede Forscherin ausdrücklich informiert werden.

Von jeder Verwendung ausgenommen sind Aussagen, die der Staatssicherheitsdienst durch verbotene Verhörmethoden erpresst hat. Verschlossen bleiben auch Tonträger oder Wortlautprotokolle, die aus Abhörmaßnahmen stammen, sowie Informationen, die durch Bruch des Brief- und Telekommunikationsgeheimnisses oder von Berufsgeheimnissen (zum Beispiel von Rechtsanwälten, Ärzten, Geistlichen) erlangt wurden.

In der Regel werden Personen der Zeitgeschichte sowie Funktions- und Amtsträger vor Bereitstellung der Unterlagen darüber informiert, welche personenbezogenen Informationen von welchem Antragsteller zu welchem aufarbeitungsthematischen Zweck verwendet werden sollen.

Unterlagen zu Mitarbeitern und Begünstigten des Staats­sicherheits­dienstes

Unterlagen zu Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes, soweit es sich nicht um Tätigkeiten vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehandelt hat, und Unterlagen über Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes können eingesehen werden. Auch bei diesen Herausgaben müssen überwiegend schutzwürdige Interessen der benannten Personen gewahrt bleiben.

Informationen zu Verstorbenen

Das Stasi-Unterlagen-Archiv stellt themenbezogene Unterlagen mit personenbezogenen Informationen zu Verstorbenen zur Verfügung, wenn deren Tod mehr als 30 Jahre zurückliegt. Eine Differenzierung nach Personenkategorien findet dann nicht mehr statt, d.h. auch Unterlagen zu verstorbenen Betroffenen können grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden. Die Schutzfrist kann auf zehn Jahre verkürzt werden, wenn dies für ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben oder zur Wahrnehmung berechtigter Belange erforderlich ist und überwiegende schutzwürdige Belange des Verstorbenen dadurch nicht beeinträchtigt werden.

Erweitertes Einsichts­recht für Hoch­schulen und andere Forschungs­einrichtungen

Für wissenschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen, an anderen Forschungseinrichtungen und bei den Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen sieht das StUG vor, dass personenbezogene Informationen in unanonymisierter Form auch ohne Einwilligung oder Benachrichtigung der dort genannten Personen eingesehen werden können, wenn deren schutzwürdige Interessen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Die Forscher der genannten Institutionen müssen zudem plausibel darlegen, dass die Einsicht in unanonymisierte Unterlagen zur Durchführung ihres Forschungsvorhabens erforderlich ist und anonymisierte Unterlagen dafür nicht ausreichen. Gegebenenfalls kann hier auch das Stasi-Unterlagen-Archiv bei bestimmten Informationen auf eine Anonymisierung verzichten, wenn diese mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.
Vor der Einsichtgewährung wird grundsätzlich eine förmliche Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz vorgenommen und der Forscher darauf hingewiesen, dass er das Gelesene weder weitergeben noch unanonymisiert publizieren darf.

Bitte lassen Sie sich im Einzelfall von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.

Akteneinsicht

Die vorbereiteten Unterlagen können Sie im Lesesaal des Stasi-Unterlagen-Archivs in Berlin oder in einer der Standorte einsehen. Nach der Akteneinsicht kann die Herausgabe von Kopien beantragt werden.

Öffnungszeiten des Lesesaals in Berlin:

  • Montag / Dienstag / Donnerstag von 08:30 bis 16:30 Uhr
  • Mittwoch von 08:30 bis 19:00 Uhr
  • Freitag von 08:30 bis 15:00 Uhr

Hinweise bei der Herausgabe und für die Veröffentlichung

Alle Antragsteller werden bei der Herausgabe darauf hingewiesen, dass die erhaltenen Kopien weder für andere Zwecke verwendet noch an andere Stellen weitergegeben werden dürfen. Sie werden außerdem informiert, dass bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Informationen keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der genannten Personen bzw. – im Falle Verstorbener – solche anderer Personen beeinträchtigt werden dürfen.

Richtlinien

Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Stasi-Unterlagen-Archivs ist das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG). Zur Konkretisierung der gesetzlichen Bestimmungen des StUG für die praktische Anwendung wurden bereits unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes verwaltungsinterne Richtlinien entwickelt.

Im Interesse einer größtmöglichen Transparenz seines Handelns hat sich das Stasi-Unterlagen-Archiv entschlossen, die für Forschungs- und Medienanträge geltenden Richtlinien zu den §§ 32-34 StUG der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zu deren Verständnis ist aber ihre Funktion als behördeninterne Arbeitsanweisung zu beachten. Sie wurden in erster Linie für die mit der jeweiligen Materie vertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stasi-Unterlagen-Archivs formuliert. Dementsprechend enthalten sie im Interesse klarer Regelungen verwaltungstechnische Begriffe, deren Sinn und Anwendungsbreite in erster Linie intern verständlich sind und eine gleichmäßige Auslegung der Vorschriften sicherstellen. Richtlinien unterliegen einem Überarbeitungs- und Veränderungsprozess, da das Stasi-Unterlagen-Archiv die aktuelle Rechtsprechung und ihre Auswirkungen auf die Praxis zu berücksichtigen hat. Bei Bedarf sind die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stasi-Unterlagen-Archivs gern zu weiteren Auskünften und Erläuterungen bereit.