Kontakt Presse und Medien
Telefon: 030 18 665-7171
E-Mail: presse@bundesarchiv.de
Dreharbeiten im Stasi-Unterlagen-Archiv , Quelle: BStU
Hier gibt es Informationen für Medien zum Stasi-Unterlagen-Archiv und zu Recherchemöglichkeiten.
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Direktor Kommunikation: Dr. Robin Mishra
In diesem Bereich erhalten Sie Informationen zum Drehen und Fotografieren im Archiv, zu Interviews, zu Online-Recherche-Quellen und zur Antragsstellung für Medien.
Sie wollen für Ihre Recherchen zur politischen und historischen Aufarbeitung oder für die Veröffentlichung Einsicht in Stasi-Unterlagen nehmen? Das funktioniert nach Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) per Antrag. Stasi-Unterlagen sind u.a. Akten, Filme, Fotos, Tonbänder. In den Paragrafen 32 – 34 StUG sind die Rechte und Pflichten für die Akteneinsicht durch Forschung und Medien geregelt. Informationen, wie Sie einen Antrag auf Akteneinsicht und auf Herausgabe von Unterlagen-Kopien stellen, finden Sie unter Zugangsrechte für Forschung und Medien.
Bitte beachten Sie, dass durch die Akteneinsicht und die Herausgabe von Kopien Kosten entstehen können. Die Grundlagen finden Sie in der Kostenordnung, Informationen zur Höhe der Kosten im Kostenverzeichnis. Ausgenommen sind hiervon Arbeiten für öffentliche und öffentlich-rechtliche Einrichtungen.
Falls Sie weitere Fragen zur Antragsstellung haben, wenden Sie sich gern an die Kolleginnen und Kollegen der Referate AU5 und AU6.
Sie können sich über die Findmittel zum Stasi-Unterlagen-Archiv einen Überblick über die in den vielen verschiedenen Beständen vorhandenen Unterlagen verschaffen. Dies kann eine Entscheidungshilfe für die Antragstellung sein oder aber auch eine Hilfestellung für die Recherche, wenn ein Antrag bereits läuft. Besonders häufig sind Fragen nach Filmen und Videos des MfS, die für eigene Projekte genutzt werden sollen. Um dafür eine einfache Vor-Recherche zu ermöglichen, nutzen Sie das PDF Findbuch zum Bestand Filme und Videos des MfS (PDF, 1.64 MB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm).
In den Liegenschaften des Stasi-Unterlagen-Archivs sind unter bestimmten Voraussetzungen Filmaufnahmen möglich. Das Projekt sollte der Aufarbeitung der Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes dienen.
Quelle: BStU
In den Liegenschaften des Stasi-Unterlagen-Archivs sind Film- und Fotoaufnahmen grundsätzlich dann möglich, wenn sie über die Wirkungsweise der DDR-Staatssicherheit aufklären und den Bestimmungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechen. Die Pressestelle erteilt die Drehgenehmigungen für Film- und Fotoaufnahmen.
Die Voraussetzungen dafür sind:
Für kommerzielle Filmprojekte, in denen die Liegenschaften der Bundesbehörde für aufarbeitungsfremde Themen als Kulissen dienen sollen, werden keine Drehgenehmigungen erteilt.
Sie möchten mit Ihrer Redaktion, Ihrer Journalistenschule, Ihrem Medienseminar oder als Gruppe von Journalisten das Stasi-Unterlagen-Archiv in Berlin besuchen? Wir bieten Ihnen ein Seminarprogramm von 1-3 Tagen. Module zu verschiedenen Themen und Schwerpunkten lassen sich ganz nach Ihren Vorstellungen zusammenstellen. Wir beraten Sie gern. Alle Angebote sind kostenfrei. Anmeldungen sind per Telefon, Fax oder E-Mail möglich.
Fact-Sheet - Archiv und Aktennutzung im Stasi-Unterlagen-Archiv
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Fact-Sheet - Stasi-Unterlagen-Archiv kompakt
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Informationen zu den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Roland Jahn, Marianne Birthler und Joachim Gauck
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Verwenden Sie gerne die aktuellen Fotos aus diesem Bereich unter Angabe der Quelle BArch. Für weitere Fragen oder Fotowünsche kontaktieren Sie uns gerne.
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