Direkt zum Seiteninhalt springen
Blick von oben auf eine Autobahnstrecke

Transitabkommen

Am 3. Juni 1972 traten mit der Unterzeichnung des Berliner Vier-Mächte-Abkommens Reiseerleichterungen zwischen Ost und West in Kraft. In der DDR übernahm die Stasi eine zentrale Kontrollfunktion.

Zum Inhalt springen

Zwischen 1970 und 1972 unterzeichneten die vier Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkriegs, die Volksrepublik Polen sowie die beiden deutschen Staaten mehrere Abkommen und Verträge, die zu politischer Entspannung und praktischen Erleichterungen führten. Die Ostverträge der BRD mit der Sowjetunion und Polen (unterzeichnet am 12. August bzw. 7. Dezember 1970) sowie das Vier-Mächte-Abkommen über Berlin (unterzeichnet am 3. September 1971) bildeten die Grundlage für mehrere innerdeutsche Vereinbarungen. Dazu zählten das Transitabkommen und der Verkehrsvertrag, die vor allem für Westdeutsche und West-Berliner Reiseerleichterungen bewirkten. Reisende zwischen Westdeutschland und West-Berlin konnten nun weitgehend unbehindert und ohne intensive Kontrollprozedur im Transit durch die DDR fahren.

Für den Staatssicherheitsdienst hieß dies, dass die Transitstrecken nun ähnlich intensiv zu überwachen waren wie die Grenzen der DDR, um Fluchtmöglichkeiten zu verhindern. Für die lückenlose Beobachtung von der Einreise bis zur Ausreise und um Missbrauch des Transitabkommens aufzudecken und abzuwehren, wurden fast alle Diensteinheiten der Stasi in die Planung einbezogen. Dies betraf sowohl das Ministerium in Berlin als auch die Bezirke entlang der Transitstrecken. Die Anzahl der hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi stieg in den 70er Jahren deutlich an. Dies ist auch der empfundenen Notwendigkeit zu verdanken, bei steigenden Einreisezahlen die nun viel wahrscheinlichere Begegnung mit dem "Klassenfeind" zu kontrollieren.

Filme zum Thema Grenzkontrollen

Video in der Stasi-Mediathek ansehen

Fotos zur Transitüberwachung

Ohne begründeten Verdacht konnten Fahrzeuge im Transitverkehr nicht einfach nach Flüchtlingen durchsucht werden. Oft vereitelten Tipps von inoffiziellen Mitarbeitern Fluchtversuche. Für die Fotodokumentation mussten die Flüchtlinge nachstellen, wie sie in ihren Verstecken entdeckt wurden. Flüchtlinge und Fluchthelfer wurden zu Haftstrafen in Gefängnissen der DDR verurteilt.

Dokumente

Auf der Grundlage des Befehls Nr. 20/72 des Ministers Mielke waren regelmäßig ausführliche, quantitative Berichte über den Grenzverkehr an die Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) der Stasi zu liefern. Insbesondere sollten Verstöße gegen das Transitabkommen aufgelistet werden.

Weitere Informationen

Publikation

Hauptabteilung VI

Grenzkontrollen, Reise- und Touristenverkehr

Die im Jahr 1970 gegründeten Hauptabteilung VI befasste sich hauptsächlich mit den Arbeitsbereichen Passkontrolle, Reise- und Touristenverkehr.

Publikation

Hauptabteilung VIII

Beobachtung, Ermittlung, Durchsuchung, Festnahme

Aufgabe der Hauptabteilung VIII war es, im Auftrag anderer MfS-Abteilungen operative Beobachtungen und Ermittlungen durchzuführen. Ihre Standardmethoden waren Mitschnitte von Telefongesprächen, heimliche Fotoaufnahmen, Videoüberwachung und verdeckte Wohnungsdurchsuchungen.