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MfS-Lexikon

Hauptabteilung VIII (Beobachtung, Ermittlung/HA VIII)

Synonym: HA VIII

1950 wurde die selbstständige Abteilung VIII (Abt. VIII) gebildet. Aufgabe der 1958 in HA VIII umbenannten Diensteinheit war es, im Auftrag anderer MfS-Abteilungen operative Beobachtungen und operative Ermittlungen durchzuführen.

Ihre Standardmethoden waren Mitschnitte von Telefongesprächen, heimliche Fotoaufnahmen, Videoüberwachung, verdeckte Wohnungsdurchsuchungen sowie gewaltsames Eindringen in fremde Objekte aller Art in Ost und West. Neben Beobachtungen, Ermittlungen, Durchsuchungen und Festnahmen in der DDR gehörten auch "aktive operative Maßnahmen in und nach dem Operationsgebiet" zu den Aufgaben der HA VIII. Hauptamtliche MfS-Mitarbeiter und inoffizielle Mitarbeiter (IM) reisten unter falschem Namen über getarnte Grenzschleusen ins westliche Operationsgebiet, wo sie Nachforschungen anstellten und Personen und Gebäude überwachten. Auch Anschläge und Entführungen gehörten zum operativen Geschäft dieser MfS-Abteilung.

Ende 1988 arbeiteten in der HA VIII 1.509 und in den Abt. VIII der Bezirksverwaltung (BV) 2.960 hauptamtliche MfS-Mitarbeiter. Neben diesen 4.469 hauptamtlichen unterstanden der HA VIII 1.198 IM (darunter 124 West-IM). Hinzu kamen etwa 3.500 IM in den Abt. VIII der BV.

In den 50er Jahren wirkte die HA VIII an zahlreichen Unrechtshandlungen des SED-Regimes mit. So entführte sie u. a. in den Westen geflohene MfS Mitarbeiter, die später als Verräter hingerichtet wurden (Entführung). Seit dem Mauerbau konzentrierte sich die HA VIII überwiegend auf Überwachungsmaßnahmen in der DDR. Nach dem Grundlagenvertrag und dem Transitabkommen versuchte sie, Republikfluchten und unerlaubte Kontakte zwischen DDR-Bürgern und Westdeutschen zu verhindern.

Zur Überwachung des innerdeutschen Reiseverkehrs errichtete die HA VIII an Grenzübergängen Beobachtungsstützpunkte. Im Zuge des politisch-operativen Zusammenwirken (POZW) mit den DDR-Grenztruppen, der DDR-Zollverwaltung und den Bereichen Passkontrolle und Fahndung der Hauptabteilung VI des MfS sollten "Reisespione" und "operativ interessante Personen" (westdeutsche Politiker, ausländische Unternehmer und Geschäftsleute, Korrespondenten, Journalisten und Westverwandte von verdächtigen DDR -Bürgern) beobachtet werden. Mit großem Aufwand beobachtete die HA VIII Patrouillen der Westalliierten. Sie sammelte Belege für "subversive Handlungen und Aktivitäten", erfasste StVO -Verstöße und Sperrgebietsverletzungen.

Seit Juni 1989 war die HA VIII für die Überwachung von NVA-Angehörigen außerhalb des Dienstes zuständig. Bei der Spuren- und Beweissicherung konzentrierte sie sich auf "schwerwiegende Vorkommnisse" innerhalb der NVA und Grenztruppen: Spionage, Fahnenflucht, Westkontakte und Fluchtversuche. Ihre letzten Einsätze hatten die MfS-Offiziere der HA VIII im Herbst 1989, die zugleich deren personelle und logistische Kapazitäten überstiegen: Immer öfter mussten Angehörige der HA VIII zu außerplanmäßigen Großeinsätzen ausrücken, um an verdächtigen Gottesdiensten teilzunehmen und Demonstrationen zu beobachten oder vorbeugend einzudämmen.

Angela Schmole

[Zu sehen ist ein schwarz-weißes Negativ, das im Mittelpunkt zwei Mitglieder der US-Armee in Uniform mit ihren weiblichen Begleitungen zeigt. Sie gehen dem Fotografierenden zugewandt über einen breiten Gehweg. Das Bild ist an den Ecken verdunkelt, was den Eindruck erweckt, dass die Kameralinse bei der Aufnahme hinter einem runden Ausschnitt verborgen war.]