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MfS-Lexikon

Kontrollobjektakte (KOA)

Die Aktenkategorie Kontrollobjektakte (KOA) wurde 1981 als eine reine Informationssammlung zu Objekten eingeführt. Es durften keine Personen erfasst werden.

Objekte wurden definiert als "Einrichtungen, Gebäude, Bungalows, Wohnungen, Nachrichtenverbindungen u.a. Objekte in der DDR, die für die Planung, Vorbereitung und Durchführung feindlich-negativer Aktivitäten genutzt werden bzw. genutzt werden können". Gemäß DA 2/81 mussten KOA in den Abt. XII registriert werden. Als Vorläufer kann der Objektvorgang angesehen werden.

Daniela Münkel