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MfS-Lexikon

Länderverwaltung des MfS

Manchmal auch (richtiger) Landesverwaltung oder einfach Verwaltung mit der Bezeichnung des betreffenden Landes (z.B. "Verwaltung Sachsen"). Mittlere Ebene in der territorialen Organisationsstruktur der Staatssicherheit vor der Verwaltungsreform in der DDR vom Juli 1952, die die Abschaffung der Länder und die Einführung der Bezirke mit sich brachte.

Die Funktion der Länderverwaltungen wurde von den Bezirksverwaltungen übernommen, die im Wesentlichen die gleiche Organisations- und Aufgabenstruktur hatten.

Roger Engelmann