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Das Bild zeigt eine geöffnete Streichholzschachtel, in der einige kleine Steine liegen.

"Kriegshetze" in der Streichholzschachtel

Ein paar winzige Steine in einer Streichholzschachtel sind der Grund, weshalb Walter M. 1952 zu zehn Jahren Haft verurteilt wurde. Über 60 Jahre später wurde durch diesen Teil der "Gegenstandsablage" belegt, dass es sich nicht um angebliches Urangestein handelte.

Eine Streichholzschachtel, in der drei kleine Gesteinsbrocken lagen, entnahm im Juli 1972 ein Mitarbeiter des Selbstständigen Referates XII der MfS-Bezirksverwaltung Schwerin einer Akte, die einer seiner Kollegen 20 Jahre zuvor angelegt hatte. Er archivierte die Schachtel in der "Gegenstandsablage" – einem Archivbereich, in dem all das bewahrt wurde, was nicht zwischen zwei Aktendeckel passte. "Eine Schachtel mit Urangestein", notierte der Mitarbeiter auf dem üblichen Formular und heftete es in die Akte.

Mit seinem Eintrag folgte der MfS-Archivar den Informationen, die er in der Akte gefunden hatte. Die Schachtel stammte aus einem Prozess gegen einen aus Mecklenburg stammenden Arbeiter, der am 30. November 1951 in Zarrentin wegen des Versuchs festgenommen worden war, die Grenze illegal zu übertreten. Walter M., wenige Tage zuvor 26 Jahre alt geworden, hatte bis zu diesem Zeitpunkt ein für nicht wenige in den Wirren des Krieges gestrauchelte Menschen typisches Schicksal hinter sich. Aus ärmlichen Verhältnissen im landwirtschaftlich geprägten Kreis Hagenow stammend, führte M. nach Kriegsende ein wechselhaftes Leben zwischen West und Ost, zwischen Lager, Gefängnis und prekären Arbeitsverhältnissen: Mal arbeitete er in einer Plattenfabrik, dann musste er wegen Schwarzfahrens zwei Monate in Haft, mal war er für eine Gemeindeverwaltung als "Leichenumbetter" tätig, dann musste er für zweieinhalb Monate ins Gefängnis, weil er einem Bauern eine Gans und ein Huhn gestohlen hatte. Einmal wurde er bei dem Versuch, in den Westen zu fliehen, festgenommen, dann arbeitete er als Rangierer bei der Reichsbahn, nach einem weiteren, geglückten Fluchtversuch lebte er einige Monate in dem durch katastrophale Lebensbedingungen geprägten Flüchtlingslager Wipperfürth bei Remscheid, bevor er wieder in die DDR zurückkehrte.

Agent für die "englische Spionagezentrale"

Bei der Durchsuchung nach M.s Festnahme im Jahr 1951 fanden die Polizisten nicht nur die Schachtel mit den Gesteinsbrocken, sondern auch einen Betriebsausweis der erzgebirgischen Wismut AG – also des Betriebs, der für den Abbau von Uranerzen und damit für die Herstellung sowjetischer Atomwaffen eine zentrale Rolle spielte. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Betriebs im Kalten Krieg hatten auch westliche Geheimdienste schon bald großes Interesse an den Vorgängen in den Bergwerken. Seit 1950 wurden die Sicherheitsmaßnahmen dort deshalb massiv verschärft.

Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass das MfS einen Zusammenhang zwischen M.s Betriebszugehörigkeit und den Gesteinsbrocken vermutete und ihm vorwarf, er habe versucht, im Auftrag einer westlichen "Agentenorganisation" Erzproben in den Westen zu bringen. "Hartnäckig" habe M. dies jedoch in der ersten "informatorischen  Vernehmung" geleugnet, notierte der beteiligte Oberkommissar. Doch schon wenige Tage später schilderte M. detailliert, wie er bereits im Herbst 1949 vom britischen Geheimdienst im Lager Wipperfürth angeworben worden sei. Ein Engländer habe ihn nach einer Befragung abends in seine Wohnung bestellt, wo nicht nur "Bratkartoffel mit Spiegeleier[n]" serviert worden seien, sondern M. auch den Auftrag zur Beschaffung von Uranproben und Werksausweisen der Wismut AG erhalten habe. Der frischgebackene "Agent" M. kehrte in die DDR zurück, doch statt zielbewusst seinen angeblichen Auftrag zu erfüllen, setzte er zunächst sein unstetes Leben zwischen kurzen Beschäftigungen und Haftstrafen nach Kleinkriminalität fort, bis er sich schließlich im August 1951 beim Arbeitsamt zum Einsatz im Uranbergbau meldete. Hier sollte er nun Erz aus dem Bergwerk herausgeschmuggelt haben.

Abschreckung durch Strafmaß

Den Fall des "Agenten" M. nutzte das Landgericht Güstrow, das den 26-Jährigen schließlich am 18. Juni 1952 wegen "Kriegshetze" zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilte, um potenziellen Nachahmern ein abschreckendes Beispiel zu geben. Mit martialischen, an die SED-Propaganda angelehnten Worten wurden in der Urteilsbegründung die "kriegslüsternen Ziele" der "englischen Spionagezentrale" und der übrigen westlichen "Kriegstreiber" beschrieben, die einen "3. Weltkrieg [...] entfesseln wollten. Daher verlange die werktätige Bevölkerung mit Recht", so der Richter, "dass solche Spione und Agenten, wie der Angeklagte einer ist, hart und rücksichtslos bestraft werden."

Blickt man in die beiden dünnen Aktenbände, in denen die "Beweise" für die Verurteilung archiviert sind, so spricht vieles für eine willkürliche, auf die Abschreckung weiterer Täter zielende Prozessführung. Auch die erstaunlich offene Kritik, die M. vor Gericht gegenüber seinen Vernehmern äußert, deutet dies an. So schildert er, dass es angesichts der Sicherheitsmaßnahmen überhaupt nicht möglich gewesen sei, Uran aus dem Bergwerk hinauszuschleusen. Er habe nur einmal zwei kleine Stücke "Katzengold" für den Sohn seiner Ehefrau mitgebracht. Nach seiner Verhaftung hätten ihm die Vernehmer gesagt, er solle an seine schwerkranke Mutter denken: "[W]enn ich diese noch einmal sehen wolle, solle ich alles zugeben." Auch körperlich sei er von MfS-Mitarbeitern misshandelt worden:

„Ich musste durch das Zimmer kriechen, dann fasste der Vernehmende in die Handschellen und bog meine Arme nach hinten, dabei sagte er: "Dies ist doch schön, nicht wahr?!"“

Walter M.
vor Gericht über seine Vernehmer

Auch mit der Waffe sei er zur Unterschrift unter das Geständnis gezwungen worden.

Und tatsächlich musste sich ein MfS-Offizier der BV Schwerin nach dem Prozess dazu äußern, dass M. "härter angefaßt" worden sei und einen "leichten Schlag auf die Wange" mit einem Lineal erhalten habe. Vor allem aber bestätigte über 60 Jahre später ein vom BStU beauftragtes Gutachten der Abteilung Umweltanalytik und Strahlenschutz des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern: Das angebliche "Urangestein" in der Streichholzschachtel ist kein radioaktives Material.

Publikation

Verschluss-Sachen

Dokumente, Fotos und Objekte aus dem Archiv der Staatssicherheit

Eine Streichholzschachtel mit vermeintlichem Urangestein, ein Briefumschlag mit "Hetzbuchstaben", ein heimlich kopierter Wohnungsschlüssel - das sind unerwartete Fundstücke aus dem Archiv des Ministeriums für Staatssicherheit.