Die Hauptverwaltung war der unmittelbare Vorläufer des MfS und hatte schon dessen Aufgaben- und Organisationsstruktur einschließlich der territorialen Gliederung (Verwaltungen in den Ländern und Kreisen).
Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft
Nachdem Stalin im Dezember 1948 dem längeren Drängen der
Die Kaderauswahl fand unter der Ägide der sowjetischen Staatssicherheit (MGB) statt, die hierfür eigens 115 Offiziere in die SBZ entsandte. Nur etwa 10 Prozent der Mitarbeiter der ehemaligen K 5 wurden in die Hauptverwaltung übernommen, die restlichen stammten aus anderen Zweigen der Kriminalpolizei und vorwiegend aus leitenden Positionen der übrigen Volkspolizei sowie aus dem Parteiapparat.
Mit der DDR-Staatsgründung am 07.10.1949 wurde der Apparat formal eine Struktureinheit des Ministeriums des Innern (MdI). Die unter dem Kommando von Erich Mielke stehende Hauptverwaltung war jedoch in die Weisungsstruktur des MdI nicht eingebunden und institutionell faktisch eigenständig. Sie fungierte weitgehend, wie schon die K 5 und später auch das MfS in seinen ersten Jahren, als Hilfsorgan des sowjetischen MGB.
Auf der Grundlage eines Volkskammergesetzes vom 08.02.1950 wurde die Hauptverwaltung zum Ministerium für Staatssicherheit aufgewertet.
Roger Engelmann

Auf der Grundlage eines Volkskammergesetzes wurde die Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft 1950 zu einem Ministerium für Staatssicherheit aufgewertet.
Quelle: Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit vom 8. Februar 1950. In: GBl.INr. 15, S. 95, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1950.