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MfS-Lexikon

Linienprinzip

Grundsatz des Organisationsaufbaus im MfS. Danach wurden bestimmte Aufgabenbereiche auf zentraler Ebene und Bezirksebene von Struktureinheiten mit einer entsprechenden fachlichen Zuständigkeit (z.B. Linie II: Spionageabwehr, Linie IX: Untersuchung, Linie XVIII: Volkswirtschaft) wahrgenommen.

Die "auf Linie" nachgeordneten Diensteinheiten der Bezirksverwaltung wurden von den entsprechenden zentralen Diensteinheiten fachlich angeleitet, etwa durch Planorientierungen oder Koordinationsmaßnahmen, waren aber weisungsmäßig (entsprechend dem Territorialprinzip) dem Leiter der MfS-Bezirksverwaltung oder einem seiner Stellvertreter unterstellt.

Auf Kreisebene bildeten sich die Linien nicht mehr vollständig ab. Je nach regionaler Bedeutung des Aufgabenbereiches gab es jedoch auch in den KD manchmal entsprechende Fachreferate oder einzelne "auf Linie" arbeitende Offiziere.

Siegfried Suckut