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Pressemitteilung

Rechtsstreit um BStU-Publikation zur AIDS-Verschwörung höchstrichterlich entschieden

Studie wieder im Original erhältlich

Die Untersuchung der Autoren Dr. Douglas Selvage (Humboldt-Universität / BStU) und Dr. Christopher Nehring (heute Spionagemuseum) beleuchtet die KGB-Desinformationskampagne über den Ursprung des HI-Virus, der für AIDS verantwortlich ist, und darin insbesondere die Rolle des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Zu den Stasi-Aktivitäten, so die Studie, gehöre die Mitfinanzierung eines Dokumentarfilms in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Schlussfolgerung basiert auf Berichtsquellen über Beratungen von Offizieren der Desinformationsabteilung der HVA mit ihren bulgarischen Kollegen, die im Archiv des bulgarischen Staatssicherheitsdienstes überliefert sind und zahlreichen Kontextinformationen anderer Herkunft. Der betroffene Filmemacher hatte gegen die Veröffentlichung auf dem Zivilrechtsweg geklagt und den Bundesbeauftragten als Herausgeber der Studie zu einer Unterlassung dieser und sieben anderer Feststellungen in der Studie aufgefordert.

Die am 25. Februar 2015 beim Landgericht Frankfurt eingereichte Klage war mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Verbreitung der Studie im Original verbunden gewesen. Da das Landgericht mit seinem Urteil vom 2. Dezember 2016 die Klage abwies und dem BStU rechtmäßig nicht zu beanstandende Auslegung der Quellen bescheinigte, ging der Kläger beim Oberlandesgericht in Revision.

Das Oberlandesgericht hat mit seinem Urteil vom 16. November 2017 fünf Passagen in der Studie beanstandet, die er fortan dem BStU untersagte zu verbreiten. Gegen diese Entscheidung hat der BStU beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt.

Mit seinem Urteil vom 2. Juli 2019 (VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes) gab der BGH dem BStU in vollem Umfang Recht und entschied, dass die Studie auf Basis des erstinstanzlichen Urteils wie ursprünglich veröffentlicht wieder verbreitet werden darf. Die Studie ist jetzt wieder online und über den Warenkorb auf der Webseite zu erhalten.

Das Urteil mit dem Aktenzeichen VI ZR 494 / 17 ist über die Webseite Juris / Urteile des Bundesgerichtshofs nachzulesen: juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py

 

Kontakt zur Pressestelle

Elmar Kramer, Stellv. Pressesprecher

Pressesprecher

Elmar Kramer

Telefon: 030 18 665-7181
E-Mail: elmar.kramer@bundesarchiv.de