Die Archive der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen (BStU)
Von Birgit Salamon. Veröffentlicht in: Der Archivar, Jg. 55, 2002, H. 3, S. 203
Von Birgit Salamon. Veröffentlicht in: Der Archivar, Jg. 55, 2002, H. 3, S. 203
Die Vorschriften in § 32 StUG regeln die Verwendung der Stasi-Unterlagen für die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes oder der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend DDR) sowie der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone ...
Jeder Mensch hat das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das Ministerium für Staatssicherheit über die eigene Person angelegt hat. Angaben zu anderen Betroffenen oder Dritten werden dabei allerdings geschwärzt, um deren Persönlichkeitsrechte zu schützen.