Richtlinie zu § 32 StUG
Die Vorschriften in § 32 StUG regeln die Verwendung der Stasi-Unterlagen für die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes oder der Herrschaftsmechanismen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (nachfolgend DDR) sowie der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone ...