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MfS-Lexikon

KK-Erfassung

Erfassungsart in der Personenkartei F 16.

Der Befehl 299/65 zum Auswertungs- und Informationssystem schrieb die Speicherung von Informationen in Kerblochkarten (KK) der operativen Diensteinheiten und den zentralen Nachweis zu allen in die KK aufgenommenen Personen in der F 16 mit dem Vermerk "KK-erfasst" vor. 

Nach Wegfall der KK durch Dienstanweisung 1/80 blieb die KK-Erfassung als aktive Erfassungsart für Personen bestehen, die wegen "feindlich-negativer Einstellung" oder "besonderer gesellschaftlicher Stellung" die Aufmerksamkeit des MfS erregten, ohne dass die Bearbeitung in einem Operativen Vorgang/einer Operative Personenkontrolle (OPK) gerechtfertigt gewesen wäre.

Roger Engelmann